Landrätin Dr. Ganster und Oberbürgermeister Zwick
Infektionsschutz – aber kein Betreten der Wohnung
Südwestpfalz. „Es ist ein Dilemma, dass überall in Deutschland private Feiern untersagt sind, aber unsere Ordnungsämter in Rheinland-Pfalz nicht wie in anderen Bundesländern wenigstens ein Bußgeld bei Verstößen verhängen können“, bedauern Oberbürgermeister Markus Zwick und Landrätin Dr. Susanne Ganster heute in einer gemeinsamen Presseerklärung.
„Wenn Sie ihr Auto im Parkverbot abstellen, bekommen Sie ein Bußgeld, wenn Sie in Corona-Zeiten eine größere Party zuhause feiern, darf das Ordnungsamt nicht einschreiten“, erläutern die Landrätin des Kreises Südwestpfalz und der Oberbürgermeister von Pirmasens die aktuelle Situation in Rheinland-Pfalz. „Wir wollen ausdrücklich nicht in Privatwohnungen oder Grundrechte aushebeln, die verfassungsrechtlich aus gutem Grund geschützt sind. Aber wir bitten im Sinne des Bevölkerungsschutzes das Land um Überprüfung der aktuell geltenden Rechtsverordnung“, betonen die beiden Kommunalpolitiker.
Das Land lasse die Unvernünftigen gewähren, verlange aber von den Vernünftigen Opfer, kritisieren sie. Die aktuelle Landesverordnung gestatte weiterhin private Feierlichkeiten, gleichzeitig seien aber Einrichtungen mit durchdachten Hygienekonzepten zu Wochenbeginn geschlossen worden. Dies sei der Bevölkerung schlichtweg nicht zu vermitteln. „Durch die bestehende Lücke und fehlende Sanktionsmöglichkeiten wie Bußgelder wird der gewünschte Erfolg der Kontaktbeschränkungen leichtfertig aufs Spiel gesetzt“, so die beiden Politiker weiter. Dabei seien gerade private Feierlichkeiten in der Region erwiesenermaßen eine Hauptursache der dramatisch steigenden Zahl der Infektionen.
Dr. Susanne Ganster und Markus Zwick betonen, es gehe bei diesem Vorstoß ausdrücklich nicht um das Betreten oder gar die Durchsuchung von Wohnungen oder regelhaftes Kontrollieren. Auch soll kein Denunziantentum gefördert werden und man wolle verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger weder gängeln oder diesen misstrauen. Übereinstimmend betonen sie, „dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein besonders hohes Rechtsgut ist, in das ausschließlich unter sehr engen Voraussetzungen eingegriffen werden darf.“ Allerdings könnten von Seiten des Landes Vorsichtsmaßnahmen ermöglicht werden, die in anderen Bundesländern praktiziert würden.
Bund und Länder hätten sich am 28. Oktober 2020 einstimmig darauf verständigt, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, um zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen. Allerdings enthalte im Gegensatz zu vielen übrigen Bundesländern die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz lediglich einen Appell an die Bürger, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren, nicht aber eine Grundlage für die Ordnungsbehörden, insbesonders bei Feiern und Partys in Wohnungen, zu reagieren.
Private Feiern in Wohnungen seien in Rheinland-Pfalz derzeit nicht untersagt oder reglementiert, hingegen Ansammlungen von Personen oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen. Das stelle die kommunalen Ordnungsbehörden vor große Herausforderungen. Bereits zu Wochenbeginn hatten Dr. Susanne Ganster und Markus Zwick auf diese Situation als unbefriedigend bezeichnet. Auch private Feierlichkeiten seien in jüngster Vergangenheit Auslöser für größere Infektionsketten in der Südwestpfalz gewesen. Die beiden Verwaltungschefs kündigen an, das Land um eine verbindliche Rechtsgrundlage zu bitten, „damit Ordnungsamt und Polizei überhaupt tätig werden können“. Ziel sei, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um im Einzelfall auf besonders unvernünftiges Verhalten auch im privaten Bereich einwirken zu können, gegebenenfalls mit einem Bußgeld, aber ohne das Betreten der Wohnung.
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.