Neue Regeln durch die Bundesnotbremse für Schulen und Kitas
Was ändert sich ab 26. April?
Rheinland-Pfalz. Mit der Bundesnotbremse gelten ab Montag, 26. April, auch neue Regeln für die an den Schulen und in den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.
Die neuen Regeln für die Schulen:
- Testpflicht an Schulen: Zwei Tests pro Woche sind Voraussetzung für Teilnahme am Unterricht. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt.
- Bei einer Inzidenz von über 165: Übergang in den Fernunterricht, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen. Die Notbetreuung besteht weiter mit bisherigen Regelungen.
- Bleibt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 folgt die Rückkehr zum Wechselunterrichts-Modell.
- Bei einer Inzidenz von unter 165: Grundsätzlich Wechselunterricht bis zu den Pfingstferien.
Mehr Infos zur Situation an den Schulen in Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/
Die neuen Regeln für die Kindertagesstätten:
- Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 165, schließen die Kitas für den regulären Betrieb.
- In diesen Fällen wird eine Notbetreuung eingerichtet.
- Für den Regelbetrieb öffnen Kitas, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt.
Mehr Infos zur Situation an den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/.../schulen-kitas/dokumente-kita/
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.