BUND, LNV und NABU zu Polderprojekt Bellenkopf/Rappenwört
Auf und Ab des Wassers ist prägender Prozess der Auen - Kritiker haben Ökologie und Naturschutzrecht nicht verstanden

24.04.2020 - Rheinstetten/Karlsruhe.Kurz vor der Genehmigung steht das Polderprojekt Bellenkopf/Rappenwört. Die in diesen Tagen vonseiten der Stadt Rheinstetten erneut vorgetragene Kritik an den im Rückhalteraum geplanten ökologischen Flutungen weisen BUND, LNV und NABU zurück und betonen: Das Auf und Ab von Fluss und Grundwasser ist der prägende Prozess in den Auen, und machte diese zum Lebensraum für besonders zahlreiche, spezialisierte und bedrohte Tier und Pflanzenarten. Durch die für den Polder Bellenkopf/Rappenwört beantragten ungesteuerten ökologischen Flutungen bleiben die Tore des Rückhaltraums fast das ganze Jahr über offen. Es kann ein Austausch zwischen dem Rhein und den Gewässern des Rückhalteraums stattfinden. Die in den 1930er-Jahren vom Menschen durch Deiche abgetrennten Bereiche der Aue werden wieder an den Rhein angebunden werden.

„Es ist positiv, wenn sich die Stadt Rheinstetten wie hier geschehen stark und nachdrücklich zum Naturschutzrecht bekennt und wir wünschen uns, dass Natur- und Umweltschutz die zentrale Richtschnur des gemeindlichen Handelns werden“, so Ludwig Schulz, Vorsitzender des BUND Ortsverband Rheinstetten. „Mit Ihrer Bewertung der beantragten ökologischen Flutungen für den Polder Bellenkopf/Rappenwört liegen Stadt und deren Berater allerdings falsch. Das Naturschutzrecht rechnet nicht mit Statistiken und Durchschnitten. Stattdessen muss für den Fall des Hochwasserschutzeinsatzes des Polders Bellenkopf/Rappenwört nachgewiesen sein, dass negative Wirkungen auf die Natur bestmöglich vermieden wurden. Und genau dies geschieht durch ökologische Flutungen, nämlich die Anpassung der Lebensge-meinschaften im Polder.“

"Die ökologischen Flutungen sind die Voraussetzung für die Entstehung hochwertiger Auen-lebensräume wie die Wälder der Weichholzaue und der Hartholzaue, beide mit höchster Schutzpriorität nach europäischem Recht. Dieses Ziel dürfen wir nicht durch das Drosseln der Flutungen gefährden" ergänzt Martin Klatt Geschäftsführer des NABU-Bezirks Mittlerer Oberrhein.

„Mit dem beantragten gesteuerten Polder mit ungesteuerten ökologischen Flutungen haben wir es mit der zweitbesten Variante zu tun“, erinnert Klaus-Helimar Rahn, Sprecher des LNV-Arbeitskreis Karlsruhe an die Position der Naturschutzverbände. „Mit einer Dammrückverlegung, d.h. dem Verzicht auf technische Ein- und Auslassbauwerke, würden Hochwasserschutz und die Wiederherstellung naturnaher Auen in noch besserer Weise vereint.“

Vereint sind BUND, LNV und NABU in der Einschätzung, dass die aus Rheinstetten geforderte Umplanung des Polders Bellenkopf/Rappenwört nicht nur auenökologisch schädlich und naturschutzrechtlich unzulässig wäre, sondern dass eine erneute Befassung mit fachlich längst ausdiskutierten Fragen zu einer Verzögerung des Projekts um viele Jahre führen könnte.

Autor:

BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein aus Karlsruhe

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