Antrag der Grünen im Hauptausschuss
Falschparker sollen schneller abgeschleppt werden
Karlsruhe. Geht es nach den Grünen, soll die Stadt Karlsruhe Falschparker noch schneller abschleppen! In einem Antrag, der kommende Woche im Hauptausschuss behandelt werden soll, geht es unter anderem darum, dass die Verwaltung in Sachen „Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ zwar einem Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg folgt, doch geht es den Grünen in Karlsruhe wohl nicht weit genug.
Die Stadt Karlsruhe soll künftig schneller abschleppen: Dabei soll es nach Formulierung der Grünen-Gemeinderatsfraktion besonders jene Falschparker treffen, die unter anderem eine verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern unterschreiten, die auf einem Radweg stehen („Es muss keine Behinderung vorliegen“) oder wenn ein Fahrzeug ohne entsprechende Berechtigung im Kreuzungsbereich 5 Meter vor Einmündungen („8 Meter bei begleitenden Radwegen“), in der Fußgängerzone, auf einem Behindertenparkplatz oder auf einem E-Ladeplatz steht. Auch Falschparker sollen an den Haken genommen werden, wenn sie (auch mit zwei Rädern) auf einem Gehweg parken, „unabhängig von der verbleibenden Breite“.
Die Festsetzung eines Bußgelds sei nicht ausreichend, denn dies beseitige die "Störung" nicht. Nach Ansicht der Grünen seien die Abschlepprichtlinien in Karlsruhe nicht scharf genug, sie würden deshalb den Zielen widersprechen, die Stadt noch fahrradfreundlicher zu machen. Also soll eben schneller abgeschleppt werden!
Antrag als "erledigt" betrachten
Die Antwort der Verwaltung [im Wortlaut] ist deutlich: „Mit der zum 1. März 2021 erfolgten Änderung der Abschlepprichtlinien als interne Handlungsanweisung für die Mitarbeitenden des Fachbereichs Verkehrsüberwachung beim Ordnungs- und Bürgeramt wird dem Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 11. Mai 2020 Rechnung getragen.“ Das ist übrigens auch keine 1 zu 1 umzusetzende Vorgabe, sondern Abschleppmaßnahmen sind grundsätzlich im Ermessen der Behörden, zudem gelte es noch immer, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Viele der im Antrag aufgeführten Punkte seien eh seit vielen Jahren gängige Praxis in Karlsruhe, andere sind in Arbeit, etliche jedoch aktuell nicht umsetzbar. Eine restriktivere Handhabung bei Abschleppmaßnahmen in der Stadt werde "zumindest derzeit nicht als Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bewertet und soll deshalb nicht realisiert werden“, so die Antwort des zuständigen Amts auf den Antrag: „Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag als erledigt zu betrachten.“
Tendenz der Forderung erkennbar
Seit geraumer Zeit geht es in Karlsruhe um das Thema "Reduzierung des Pkw-Verkehrs" in der Stadt. Dafür wurden zahlreiche Maßnahmen von der Mehrheit des Gemeinderats auf den Weg gebracht, ob Spur-Reduzierung auf Durchgangs- und Zufahrtsstraßen, schlechte Erreichbarkeit, weniger Anwohnerparkplätze, Erhöhung der Parkgebühren oder großflächiges Streichen von Parkplätzen und auch Stellflächen für Liefer- und Pflegedienste. Doch gerade diese haben seit Jahren zunehmende Fahrten!
Massiver Wegzug von Menschen aus der Stadt
Zur Erinnerung ein Blick in den Statistikatlas der Stadt: 2015 gab es in Karlsruhe 323.900 "Wohnberechtigte" - 2020 waren es nur noch 304.000, ein deutlicher Wegzug!
Deutlich mehr zugelassene Kraftfahrzeuge
Im Gegensatz zum Wegzug der Bürger, steht die Kurve der in Karlsruhe zugelassenen Kraftfahrzeuge: 2015 waren 158.000, 2020 167.000 Fahrzeuge zugelassen, eine signifikante Steigerung. Eine Zunahme gab es dabei auch in tradionell "engen" Stadtteilen wie Südstadt (6.800 auf 7.500), Oststadt (9.500 auf 10.600) oder in der Innenstadt-Ost (2.000 auf 2.100) - bei weniger Parkflächen!
Infos: https://web5.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/atlas/
Autor:Jo Wagner |
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