Abschlepper kommen ab März schneller
Stadt Karlsruhe verschärft die Regeln

Foto: Symbolbild cdz/pixabay.com
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Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe hat die städtischen Abschlepprichtlinen überarbeitet, die Änderungen greifen ab dem 1. März. Eine Verschärfung der bislang angewandten Abschlepp-Regelungen wird es insbesondere beim verbotswidrigen Parken im eingeschränkten sowie absoluten Haltverbot, an E-Ladestationen und beim Parken auf Geh- und Radwegen geben. Einfach ausgedrückt: Wenn die kommunalen Bediensteten von einer "Gefahrenlage" ausgehen, wird der Abschlepper schneller gerufen!

"Das unver­züg­li­che Abschlep­pen eines verbots­wid­rig geparkten Fahrzeugs ist immer dann geboten, wenn durch ein Fahrzeug eine konkrete erhebliche Behin­de­rung oder Gefähr­dung verursacht wird", so die amtliche Vorgabe.

"Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten. Gleichzeitig wird durch die Richtlinien auch eine objektive Entscheidungshilfe für unsere Überwachungskräfte geboten", erläutert der für diesen Aufgabenbereich zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.

Seit vielen Jahren seien die Abschlepprichtlinien öffentlich und für jeden nachvollziehbar, dabei geht's im Normalfall um "Parken an enger und unüber­sicht­li­cher Stelle", "Parken mit weniger als 5 Meter Platz vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen", "Gehwegparken wenn eine zusätz­li­che Behin­de­rung vorliegt", "Parken länger als 90 Minuten in eingeschränkten Haltverboten", "Parkzeit­über­schrei­tung von drei Stunden an Parkscheinautomaten", "Parken auf Radwegen" oder "Parken in zweiter Reihe". Es geht, darauf wird explizit hingewiesen, um das "Parken", nicht um das "Halten".

Planungen der Stadt
Doch bei den letzten zwei Punkten stellt sich durchaus die Frage, wo eigentlich die Masse der Pflegedienste und Lieferwagen halten sollen, die jeden Tag in der Stadt unterwegs sind. Denn in den städtischen Planungen tauchen dafür geeignete Flächen fast nicht mehr auf, bei einer massiven Zunahme der Lieferungen - und einer deutlich älter werdenden Gesellschaft, in der viele auf die Unterstützung von Pflegediensten angewiesen sind. Doch dieses Thema wird von der Mehrheit im Gemeinderat ausgeblendet - im Bestreben, eine "autofreie Stadt" zu schaffen. Noch aber kommen diese Dienstleistungen nicht per Mail, Fax oder Drohne ...

Stadt will härter vorgehen
Die bisherigen Regeln entsprächen nicht mehr in allen Bereichen den Anforderungen, wie sie das aktuelle Verkehrsgeschehen stelle, schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung. "So hat auch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg nach Veröffentlichung der StVO-Novelle im Frühjahr 2020 in einem Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr klar Stellung bezogen, dass es sich bei Verkehrsverstößen keineswegs nur um Bagatelldelikte handelt", verweist Käuflein auf ministerielle Vorgaben.

Grundsätzlich sei ein Abschleppvorgang "immer dann rechtmäßig, wenn andere Verkehrsteilnehmende durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert oder gar gefährdet werden", beschreibt der Bürgermeister die Rechtslage. Damit sei es "im Grunde ausreichend, dass das Verhalten des Falschparkers dazu geeignet ist, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu führen. Einer tatsächlichen Behinderung Anderer bedarf es gar nicht".

Entscheidung auf Grundlage einer Wahrnehmung
Polizei- und Ordnungsbehörden sind aus Gründen der Prävention wie auch der negativen Vorbildwirkung widerrechtlichen Parkens ausdrücklich aufgefordert, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. Was "geeignet" bedeutet, wurde aber nicht ausgeführt. So bleibt die Vermutung, dass die Entscheidung nach der Wahrnehmung eines Einzelnen getroffen wird. Die Überwachungskräfte in Karlsruhe würden auch nach der Neuformulierung der Abschlepprichtlinien "den Einzelfall im Blick" haben, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Eine Aussage, die natürlich richtig ist, denn "à la Rasenmäher" über alle parkenden Fahrzeuge hinwegzugehen, würde auch wohl keinen Sinn machen.

Aber die Betrachtung einer Situation, wird immer mehrere Ansichten bringen, dazu braucht man kein Wahrsager zu sein. Zwei Personen, mindestens zwei (unterschiedliche) Wahrnehmungen: Da werden sich abends in etlichen klassischen Wohnvierteln der Stadt, in denen der bereits hohe Parkdruck durch das massive Streichen von Parkplätzen (ohne Alternativen) weiter gestiegen ist, Bürger sicherlich über diese Ankündigung der Stadt freuen.

Wann von einer Gefahrenlage ausgegangen wird und Falschparkern eine böse Überraschung drohen kann, ist anhand konkreter Beispiele auf der städtischen Homepage unter www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/verkehr/3-gvd-abschlepprl.de zu finden.

Autor:

Jo Wagner

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