"Warnstufe" ist im Land in Kraft
Maskenpflicht im Karlsruher Wildpark

Foto: Archiv abseits-ka/Anderer
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Karlsruhe. Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patienten ist gemäß der Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg am vergangenen Mittwoch die "Warnstufe" in Kraft getreten. Für das KSC-Heimspiel am Samstag gegen den Hamburger SV hat dies eine Maskenpflicht im Wildparkstadion zur Folge.

Trotz der neu eingeführten 2G-Regelung im Wildparkstadion muss demnach auf dem kompletten Veranstaltungsgelände durchgehend die Maskenpflicht eingehalten werden. Die Rückkehr zur Maximalkapazität ist von der Warnstufe nicht betroffen, so dass das Stadion weiter mit 20.000 Zuschauern ausverkauft werden kann. Eine Rückkehr zur 3G-Regelung hätte neben der Maskenpflicht auch die erneute Reduzierung auf nur 12.500 Zuschauer zur Folge gehabt.

Derzeit sind bereits knapp 19.000 Tickets verkauft. Online unter ksc.de/tickets sowie im Fanshop am Rondellplatz sind noch einige Restkarten für die Osttribüne zu haben, zudem stellen Fans auf dem offiziellen KSC-Ticketzweitmarkt immer wieder Karten zum Verkauf. „Auch wenn wir beim vergangenen Heimspiel erfahren konnten, wie toll und laut sich ein Stadionbesuch ohne Maskenpflicht anfühlt, gilt es die zusätzlichen Vorgaben der Corona-Verordnung in Zusammenhang mit dem Erreichen der Warnstufe umzusetzen. Bis zuletzt haben wir uns im Austausch mit dem Gesundheitsamt sowie dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe um eine Ausnahmeregelung bemüht, dies jedoch leider ohne Erfolg. Wir bitten alle Zuschauer um Ihr Verständnis und die Einhaltung der Maskenpflicht. Nur so sind auf Basis der derzeitigen Verordnungslage auch zukünftig Spiele mit bis zu 20.000 Zuschauern möglich“, so KSC-Geschäftsführer Michael Becker.

Kontaktnachverfolgung
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt können Dauerkarteninhaber auf die zusätzliche Kontaktnachverfolgung via Luca-App bzw. Corona-Warnapp im Wildparkstadion verzichten, da dem Karlsruher SC die entsprechenden Daten bereits über das Ticketingsystem vorliegen. Somit ist im Fall eines möglichen Infektionsgeschehens eine zügige Herausgabe der Daten an das Gesundheitsamt gewährleistet. Käufer von Tageskarten müssen weiterhin die an den Tribünenzugängen ausgehängten QR-Codes bzw. die ausliegenden Kontaktnachverfolgungsformulare nutzen. Dies gilt auch für den Zugang mit weitergegebenen Dauerkarten. Um den Kontrollprozess an den Tribünenzugängen zu beschleunigen, kann das Kontaktnachverfolgungsformular bereits im Vorfeld hier heruntergeladen und ausgefüllt am Spieltag mitgebracht werden.

Autor:

Jo Wagner

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