Stadt Landau weist auf geltendes Versammlungsverbot hin
Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig
Landau. Die Allgemeinverfügung, die die Stadt Landau am 17. März zur Umsetzung der bundesweit geltenden Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus erlassen hat, beinhaltet auch ein Versammlungsverbot. Darauf macht die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass nun noch einmal gesondert aufmerksam. Demnach heißt es in Ziffer 6 der Verfügung: „Veranstaltungen sind untersagt. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Hierunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.“
Ordnungsdezernent Lukas Hartmann informiert, dass Anmelderinnen und Anmelder von Demonstrationen und Kundgebungen kein gesonderter Ablehnungsbescheid zugeht. Mit Blick auf Ankündigungen in den sozialen Medien unter anderem zu einer für den 4. April geplanten Versammlung bekräftigt Hartmann: „Offenbar will der Anmelder der rechten Kundgebung das Versammlungsverbot nicht akzeptieren. Als Stadt Landau werden wir alles in unserer Macht stehende tun, um die Kundgebung zu unterbinden – bis hin zur Auflösung der untersagten Versammlung sowie der Anzeige jeder Person, die sich daran beteiligt.“ stp
Autor:Thomas Klein |
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