Berufung abgelehnt: "Plakatekleber" aus Landau erhält keine Bewährung

Urteil im Berufungsverfahren gegen den "Plakatekleber" in Landau  | Foto: Björn Wylezich/stock.adobe.com
  • Urteil im Berufungsverfahren gegen den "Plakatekleber" in Landau
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Landau. Vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz endete am Montag, 26. Februar, das Berufungsverfahren gegen den in der Presse so genannten „Plakatekleber“.

Die Berufungskammer hat im verkündeten Urteil die Berufung des Angeklagten verworfen. Es bleibt, so das Landgericht Landau, bei der in der ersten Instanz verhängten Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Angeklagte, der seit Jahren in der Landauer Innenstadt selbstgebastelte Plakate an Hauswände und insbesondere Verkehrsschilder klebt, auf denen er wirre Verschwörungstheorien und vor allem heftige Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens verbreitet, wurde unter anderem der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Beleidigung für schuldig befunden. kata/red

Autor:

Katharina Wirth aus Herxheim

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