Zur Einsichtnahme
Entwurf vom Kreishaushalt SÜW 2023 digital abrufbar
Kreis SÜW. Am 12. Dezember wird der Kreistag Südliche Weinstraße in seiner Sitzung den Kreishaushalt für das Jahr 2023 beraten und beschließen. Der Verwaltungsvorschlag für die Ausgestaltung des Haushalts wurde am 14. sowie 28. November im Kreisausschuss vorberaten. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises haben die Möglichkeit, in den Haushaltsentwurf Einsicht zu nehmen und Vorschläge zu machen.
Einsichtnahme in den Haushaltsentwurf
Neben der Einsichtnahme in ein gedrucktes Exemplar des Haushaltsentwurfs in der Kreisverwaltung in Landau (um vorherige Anmeldung per Telefon unter 06341 940-971 oder per E-Mail an christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de wird gebeten) besteht die Möglichkeit, den Haushalt digital im Internet einzusehen. Der Haushaltsentwurf ist auf der Webseite des Landkreises (www.suedliche-weinstrasse.de) in der Rubrik „Verwaltung & Politik“ unter dem Punkt „Kreisrecht“, Register „Zentrale Aufgaben und Finanzen“ abrufbar.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zum Kreishaushalt schriftlich bei der Verwaltung einzureichen sind (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Z2, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau).
Inhalte des Haushaltentwurfs
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 sieht derzeit im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von zirka 10,7 Millionen Euro vor. Er weist größere Verbesserungen im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ auf, bedingt durch die gestiegene Steuerkraft der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften beziehungsweise die Anhebung der Nivellierungssätze durch das Land Rheinland-Pfalz und durch höhere Schlüsselzuweisungen. Verschlechterungen sind unter anderem bei den Aufwendungen für den ÖPNV, Bauunterhalt, für Gas- und Strom, für die Sozial- und Jugendhilfe, hier insbesondere im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder, sowie für Personal zu verzeichnen. Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 7.258.600 Euro vorgesehen. Eingeplant sind unter anderem Auszahlungen für Bestandsausbauten von Kreisstraßen, Investitionszuwendungen und Verpflichtungsermächtigungen für Kindertagesstätten, Fahrzeuge im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz und bewegliche Vermögensgegenstände im Bereich der Schulen beziehungsweise des Brand- und Katastrophenschutzes. ps
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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