10. November
Erstmals Wahl des Beirats für Migration und Integration in SÜW
Kreis SÜW. Am Sonntag, 10. November, werden in Rheinland-Pfalz die kommunalen Beiräte für Migration und Integration neu gewählt. „Erstmals findet diese Wahl auch im Landkreis Südliche Weinstraße statt, es sind entsprechend Wahlvorschläge bei der Kreisverwaltung eingegangen. Menschen mit Migrationshintergrund werden künftig nun in SÜW einen demokratisch legitimierten Beirat bekommen, der ihre Interessen im Kreis vertritt“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
Beirat wird erstmals gewählt, nicht mehr berufen
Er bedankt sich zugleich bei allen, die bisher engagiert im Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund als berufene Mitglieder tätig gewesen sind. „Wir haben auch bisher starke Stimmen und Persönlichkeiten in diesem Beirat gehabt, der dann eingerichtet wird, wenn eine Wahl nicht möglich ist. Wenn künftig die Mitglieder gewählt und nicht berufen werden, erhoffe ich mir neben der stärkeren Legitimation der Teilnehmenden noch breitere Perspektiven im entsprechenden Gremium.“
Nur Briefwahl möglich
Die Wahl findet als reine Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden in der Zeit vom 21. bis 31. Oktober versendet. Wer bis zum 31. Oktober keine Unterlagen bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich per E-Mail an wahlen@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940-147 oder 06341 940-148 ans Wahlamt wenden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 8. November, 13 Uhr, angefordert werden.
Aufgaben des Beirates
Die Beiräte für Migration und Integration setzen sich für die Belange von Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte ein. Sie beraten kommunale Verwaltungen und politische Gremien in Fragen der Integrationspolitik und sorgen dafür, dass die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Wer wahlberechtigt ist
Wahlberechtigt sind ausländische Einwohner und damit auch sogenannte Doppelstaatler und Staatenlose, Eingebürgerte, Spätaussiedler, sowie die Kinder der genannten Personengruppen, wenn diese am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Alle Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 im Landkreis Südliche Weinstraße mit Erstwohnsitz angemeldet sein. Mehr Informationen finden sich unter www.suedliche-weinstrasse.de/beiratswahlmigration&integration.
Allgemeine Informationen
Bei allgemeinen Fragen zur Wahl kann auch der Landesverband der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) helfen, Telefon 06131 638435, E-Mail: agarp@agarp.de. Die AGARP informiert zudem regelmäßig mit einer Info-Rundmail über die Wahlen. Interessierte können sich über die genannten Kontaktdaten in die Verteilerliste eintragen lassen. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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