Sonder-Förderprogramm des Landes
Kitas aus Kreis SÜW erhalten Fördermittel

Die größte Anzahl an Anträgen für der Sonder-Förderprogramm des Landes kam aus dem Kreis SÜW | Foto: gpointstudio/stock.adobe.com
  • Die größte Anzahl an Anträgen für der Sonder-Förderprogramm des Landes kam aus dem Kreis SÜW
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Kreis SÜW. „Das Bestreben des Jugendamtes, den Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße dabei zu helfen, eine bestmögliche Erschließung von Finanzierungsmitteln zu erreichen, erfährt nun den gewünschten Erfolg“, so der für den Geschäftsbereich Jugend und Familie zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern. Denn vor wenigen Tagen sind die ersten Bescheide über die Bewilligung einer Landesförderung nach dem Investitionsprogramm „Sonderprogramm Kita-Bau 2024“ bei den Trägern und in Kopie beim Jugendamt eingegangen. Zahlreiche Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße werden vom Land bedacht. Für diese wichtige und wertvolle Unterstützung gelte es, nicht nur dem Land, sondern auch allen, die in der Vorbereitung der Antragsstellung mitgewirkt haben, besonderen Dank zum Ausdruck zu bringen, betont Erster Kreisbeigeordneter Kern, der sich dabei in Übereinstimmung mit Landrat Dietmar Seefeldt sieht.

Welche Kita im Kreis Fördermittel bekommt

Demnach erhält die protestantische Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in Annweiler 255.000 Euro aus dem Programm. Die katholische Kita in Edesheim bekommt ebenfalls 255.000 Euro Landesmittel zusätzlich. Für die katholische Kita Kirrweiler sind es 340.000 Euro, auf die kommunale Kita Maikammer entfallen 85.000 Euro. Auch die protestantische Kita Oberotterbach wird im Sonderprogramm gefördert, mit 170.000 Euro. Bei der katholischen Kita Offenbach sind es 212.500, die protestantische Kita Rinnthal bekommt 85.000 Euro. Auf die kommunale Kita Roschbach entfallen 136.000 Euro.

Weitere Bescheide könnten noch dazukommen, denn insgesamt hatte das Jugendamt Südliche Weinstraße zum Stichtag Mitte April 14 Anträge sowie die geforderten Begleitunterlagen nebst einer Prioritätenliste ans Land weitergegeben. Aus dem Landkreis Südliche Weinstraße kamen zu diesem ersten Stichtag die landesweit meisten Anträge auf Mittelgewährung aus dem einmalig ausgebrachten Sonderprogramm.

Blick zurück

Das Sonderprogramm fördert bauliche Maßnahmen, die dazu beitragen, Kita-Plätze zu erhalten. Für das Jahr 2024 sollen landesweit 35 Millionen Euro bereitstehen. „Wir haben die jeweiligen Kita-Träger im Landkreis Südliche Weinstraße gebeten zu prüfen, ob diese Fördermittel, die parallel zu anderen Programmen möglich sind, in Anspruch genommen werden können“, berichtete Georg Kern im April in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Das Land hatte vom Jugendamt als örtlichem Träger der Jugendhilfe bis 15. April eine Liste an förderfähigen Maßnahmen und eine Priorisierung dieser Projekte gefordert. Der Jugendhilfeausschuss befürwortete die bis zum Abend der Sitzung eingegangenen 13 Anträge und ermächtigte das Jugendamt, diese Liste beim Land einzureichen und gegebenenfalls vorab weiter anzupassen, sollten sich bis zum Abgabeschluss beim Land noch Veränderungen ergeben. 14 Einrichtungen standen dann auf der finalen Liste. Die Höhe der bei jedem Förderantrag voraussichtlich zu erreichenden Landesmittel hatte das Jugendamt SÜW bei der Priorisierung der Projekte als ausschlaggebendes Kriterium angelegt. Bei den Projekten, die für eine Förderung vorgeschlagen wurden, handelte es sich um Baumaßnahmen, die zum Teil bereits seit mehreren Jahren von den jeweiligen Trägern vorbereitet wurden.

Knappe Fristen waren einzuhalten

Die Fristen waren knapp, wie Vertreter des Jugendamts im Frühjahr im Jugendhilfeausschuss berichtet hatten: Mit Datum vom 6. Februar hat das Ministerium für Bildung die entsprechende Förderrichtlinie vorgelegt, die am 23. Februar im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am Folgetag in Kraft trat. Aus der Verwaltungsvorschrift ging hervor, dass Förderanträge über die zuständigen Jugendämter zu den Antragsstichtagen 15. April und 15. Juli einzureichen waren. Das Jugendamt SÜW hatte die Verwaltungsstellen und Kita-Träger deswegen bereits vorab darüber informiert, dass diese Verwaltungsvorschrift angekündigt worden sei und daher Anträge bei der Kreisverwaltung bis 1. März vorgelegt werden sollen, da diese danach innerhalb der Kreisverwaltung noch zu prüfen sein würden. Denn die Baukostenprüfstelle der Kreisverwaltung und die Kommunalaufsicht mussten neben dem Jugendamt ebenfalls alle Anträge beurteilen und prüfen.

Nun zeigt sich, dass der Kraftakt sich gelohnt hat und viele Fördermittel an die Südliche Weinstraße fließen.

Auch zum zweiten Stichtag wurden weitere Anträge eingereicht

Weitere Anträge, die bis zum 1. Juni beim Kreisjugendamt eingegangen sind, wurden nach entsprechender Prüfung und Feststellung der grundsätzlich bestehenden Förderfähigkeit der Maßnahmen zum zweiten und gleichzeitig letztmaligen Abgabezeitpunkt für dieses Förderprogramm am 15. Juli an das Land Rheinland-Pfalz weitergereicht. red

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Autor:

Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau

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