Corona-Pandemie
Kreistag stimmt überplanmäßigen Auszahlungen zu
Kreis SÜW. Der Kreistag hat der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von rund 295.000 Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Bereich Katastrophenschutz zugestimmt.
Corona-bedingte Auszahlungen
Bereits in der Sitzung des Kreistags im Juni 2020 wurden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.056.000 Euro bewilligt, rund 690.000 Euro wurden zusätzlich im Rahmen einer Eilentscheidung für Masken aufgewendet. „Die coronabedingten Auszahlungen wurden im Jahr 2020 nahezu vollständig durch die Stadt Landau im Rahmen des gemeinsam eingerichteten Stabes geleistet. Durch den Landkreis wurde in 2020 lediglich ein Anteil von 926.000 Euro tatsächlich ausbezahlt. Insgesamt wurden im Jahr 2020 durch Stadt und den Kreis coronabedingte Auszahlungen in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro geleistet“, bilanzierte Landrat Dietmar Seefeldt.
Die Stadt Landau habe jetzt die Aufwendungen aus dem Jahr 2020 entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag des Katastrophenschutzes ausgewiesenen Aufteilung abgerechnet. Danach seien durch den Landkreis noch rund 243.000 Euro zu leisten. Des Weiteren komme es durch den Betrieb der Diagnosestation beim Gesundheitsamt, die Mitte Dezember 2021 an dem Standort in Betrieb genommen wurde, zu monatlichen Auszahlungen in Höhe von rund 3.500 Euro zuzüglich notwendiger Materialbeschaffungen von rund 500 Euro.
Diagnosestation und kommunale Impfstelle
„Derzeit befindet sich die Diagnosestation im Standby-Betrieb. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Prognosen ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung der Infrastruktur für das ganze Jahr 2022 bestehen bleibt, analog zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur der kommunalen Impfstelle. Für die Vorhaltung der Infrastruktur ergeben sich Gesamtkosten von rund 48.000 Euro zuzüglich der zu erwartenden Kosten für den Rückbau in Höhe von 4.000 Euro. Damit errechnen sich für 2022 zusätzliche Mehrausgaben in Höhe von rund 295.000 Euro, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar waren“, erklärte Seefeldt.
Die in 2022 entstehenden Kosten können entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Landau abgerechnet werden. ps
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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