Antragstellung bis März
Schulbuchausleihe im Kreis Südliche Weinstraße

Im Kreis SÜW gibt es wieder eine unentgeltliche Schulbuchausleihe | Foto: Clker-Free-Images/Pixabay
  • Im Kreis SÜW gibt es wieder eine unentgeltliche Schulbuchausleihe
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Kreis SÜW. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule) besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Schulbuchausleihe im Kreis Südliche Weinstraße:

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die Schulbuchausleihe:

  • Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels
  • Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium und Gemeinsamer Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
  • Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Pamina-Schulzentrum-Herxheim
  • Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben
  • Gymnasium Edenkoben
  • Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach
  • Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße mit den Standorten Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).
Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) werden Anfang Januar über die Schulen die entsprechenden Anträge verteilt. Diese Anträge können bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in vereinzelten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern, beziehungsweise eines Elternteiles mit Lebenspartner leben, beträgt die Einkommensgrenze (Brutto) bei

  • einem Kind 26.500 Euro
  • zwei Kindern 30.250 Euro
  • drei Kindern 34.000 Euro
  • vier Kindern 37.750 Euro
  • zuzüglich 3.750 Euro je weiteres Kind

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze (Brutto) bei

  • einem Kind 22.750 Euro
  • zwei Kindern 26.500 Euro
  • drei Kindern 30.250 Euro
  • vier Kindern 34.000 Euro
  • zuzüglich 3.750 Euro je weiteres Kind

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten zum Schulbuchportal im Mai über die Schulen verteilt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. ps

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Autor:

Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau

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