Nutzungsbedingungen
Stadtarchiv & Museum für Stadtgeschichte in Landau
Landau. Laut der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist der Zutritt in den Lesebereich des Stadtarchivs nur nach schriftlicher Terminvereinbarung sowie Bestätigung möglich. Zu beachten ist, dass nun auch die sogenannte 2G-Regel in Kraft getreten ist: Zutritt darf nur noch Immunisierten und ihnen gleichstellten Personen gewährt werden. Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes und von Handschuhen bleibt weiterhin Pflicht. Eine Anfertigung von Kopien ist nicht möglich. Gerne dürfen die Archivalien abfotografiert werden. Interessierte sollten hierzu einen Fotoapparat mitbringen. Zu erreichen ist das Archiv unter archiv-und-museum@landau.de oder per Fax an 06341 13-4209.
Das Museum für Stadtgeschichte ist geöffnet. Im Museum gilt die sogenannte 2G+-Regel. Besucher müssen ihren Impfstatus offenlegen und ein negatives, tagesaktuelles Testergebnis vorlegen. Personen, die bereits zum dritten Mal geimpft wurden, müssen keinen Test vorweisen. ps
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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