Landräte und Oberbürgermeister begrüßen Regelungen
Thekenverkauf wieder zulässig
Südpfalz. Seit Mittwoch, 27. Mai, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) begrüßen, dass mit der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung nun auch die Bar- und Thekenbereiche für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden können.
„Wir danken der Landesregierung, dass die bisherige Haltung nochmals überdacht und insbesondere die Sinnhaftigkeit in der Gleichbehandlung der Gastronomie erkannt und eingesehen wurde. Die Öffnung ist natürlich auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unserer schönen Region. Es war nicht plausibel, weshalb der Thekenverkauf (Selbstbedienung) in der vorherigen Verordnung nicht zulässig war“, so Landrätin Dr. Ganster, die Landräte Dr. Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch.
Mitte Mai haben sich die politisch Verantwortlichen aus den Landkreisen Südwestpfalz, Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Landau mit einem Schreiben an die Landesregierung gewandt und gefordert, landesweit einfache, klare und faire Regelungen zur Gleichbehandlung zu schaffen. Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, dass nach der 7. Corona-Bekämpfungsverordnung Gaststätten, Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen durften und dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden durfte, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten.
„Die Hütten- und Gaststättenkultur in unserer Region ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur, unserer Lebenskultur. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen entsprechen und nun Anwendung finden können. “
Die Kreischefs und der Stadtchef haben in ihrem Schreiben grundsätzlich darauf hingewiesen, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft werde. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. trügen unter Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei. „Es war jedoch überfällig, die Gleichbhandlung der Gastronomie in den Blick zu nehmen. Die Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen ist auch dort selbstverständlich und umsetzbar, wie die Beispiele der Eisdielen, Bäckereien und Metzgereien zeigen“, betonen die Verwaltungschefs. ps
Autor:Stefan Endlich aus Wörth am Rhein |
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