Landkreis SÜW informiert
Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen
Kreis SÜW. Seit 3. Januar können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2022. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt nur im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2022.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen. Ab 2022 kann der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden. Auch ist eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche nicht mehr möglich. Für die Pflanzung 2022 verbleibt bei allen Maßnahmen der Wechsel der Rebsorte, ab 2023 sind neue Maßnahmen geplant.
Antragstellern, die widerrechtlich oder ohne Genehmigung angepflanzt haben, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert. Die Verwendung von Gebrauchtmaterial oder die Weiternutzung der vorhandenen Unterstützungsvorrichtung ist nur bei der Maßnahme 52 beziehungsweise 62 möglich.
Die Höhe der Beihilfe, die Mindestflächengrößen (durch die Kontrolle festgestellte Pflanzfläche), die Mindestzeilenbreiten sowie weitere Anforderungen bei den verschiedenen Maßnahmen, entnehmen Interessierte bitte der Richtlinie 2022. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de elektronisch gestellt werden.
Auf der Homepage der Kreisverwaltung stehen unter hier ebenfalls die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Da der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung SÜW weiterhin eingeschränkt ist, müssen die Anträge nicht persönlich abgegeben werden. Diese können gern per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Weitere Informationen und Auskünfte erteilt das Referat Landwirtschaft und Weinbau, Ansprechpartner ist Herr Schultz, der telefonisch unter 06341 940 371, per Fax an 06341 940 7 371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedlicheweinstrasse.de zu erreichen ist. KV SÜW
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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