Neuberechnung der Bescheide notwendig
Wiederkehrende Beiträge in Landau
Landau. Die Stadt Landau erhebt seit dem Jahr 2010 sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Der Vorteil: Anstelle von gelegentlichen, sehr hohen Beiträgen zu Lasten der unmittelbaren Anlieger einer Straße zahlen alle Anlieger im jeweiligen Abrechnungsgebiet für die Modernisierung des Straßennetzes – als größere Solidargemeinschaft. Der Nachteil: viel Bürokratie sowie komplizierte Berechnungen und Bescheide, die für die Bürger nur schwer nachvollziehbar sind.
Neuberechnung der Bescheide notwendig
Die Stadtverwaltung Landau teilt nun mit, dass alle der vor wenigen Wochen für den neuen Abrechnungszeitraum verschickten Beitragsbescheide neu berechnet und durch Änderungsbescheide ersetzt werden müssen. Dabei werden sich die zu zahlenden Vorausleistungen nicht wesentlich erhöhen – im Gegenteil: in den meisten Abrechnungsgebieten wird es eine teils deutliche Reduzierung geben. Die Verwaltung bittet die betroffenen Grundstückseigentümer darum, die im „alten“ Bescheid angegebene Summe nicht zu überweisen. Bereits erfolgte Überweisungen werden mit den neu berechneten Vorausleitungsbeiträgen verrechnet und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet. Und selbstverständlich werden auch keine Abbuchungen durch die Stadt erfolgen, bis die bestehenden Bescheide in den kommenden Wochen durch Änderungsbescheide ersetzt wurden.
Die Verwaltung bittet auch darum, von Anrufen oder Schreiben an die zuständigen Ämter und Abteilungen abzusehen, da diese zurzeit die Änderungen bearbeiten. Diese Anpassungen sind notwendig, da Restposten auf der Einnahmeseite bei der Neuberechnung durch ein spezielles Software-Tool nicht berücksichtigt wurden.
Neue Bescheide sind aussagekräftiger
Auf den neuen Bescheiden werden künftig auch die konkreten Baumaßnahmen aufgeführt, für die die jeweiligen Beiträge verwendet werden. Das war ein vielfach geäußerter Wunsch der Beitragszahlerzahler.
Neuer Abrechnungszeitraum ab 2022
In Landau beginnt 2022 ein neuer Abrechnungszeitraum für die wiederkehrenden Beiträge, weswegen nun die Bescheide verschickt wurden beziehungsweise werden. Mit diesen werden nicht nur die tatsächlichen Ausgaben des Bauprogramms 2018 bis 2021 abgerechnet, sondern auch der neue Vorauszahlungsbetrag für 2022 bis 2025 mitgeteilt. Neu: Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung gilt in den Abrechnungsgebieten Arzheim, Dammheim, Nußdorf und Mörzheim ab sofort das sogenannte A-Modell. Das bedeutet, dass hier pro Jahr abgerechnet wird. Gleiches gilt grundsätzlich für Mörlheim, Mörlheim Gewerbegebiet und Wollmesheim. Hier fallen aber im Abrechnungsjahr 2022 keine ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen an und es sind auch keine Zahlungen für Maßnahmen des alten Bauprogramms erforderlich. In den übrigen Abrechnungsgebieten – Godramstein, Queichheim, Horst, Südwest und Mitte – gilt weiter das sogenannte B-Modell für den kompletten Abrechnungszeitraum 2022 bis 2025, das heißt, die zu leistenden Vorausleistungen werden auf die kommenden vier Beitragsjahre aufgeteilt. ps
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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