Wer ist wahlberechtigt?
Informationen zu Beiratswahlen der Stadt Landau

 In Landau werden am 10. November ein neuer Beirat für Migration und Integration und ein neuer Beirat für ältere Menschen gewählt | Foto: Stadt Landau
  • In Landau werden am 10. November ein neuer Beirat für Migration und Integration und ein neuer Beirat für ältere Menschen gewählt
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Landau. Für die Wahlen des Beirats für Migration und Integration und des Beirats für ältere Menschen in der Stadt Landau werden die Wahlbenachrichtigungen in der Zeit von 14. Oktober bis 18. Oktober verschickt. Wer danach noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 06341 13-1104 an das städtische Wahlamt zu wenden.

Voraussetzungen

Für die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration sind wahlberechtigt: Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler, Staatenlose, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Wahlberechtigten. Die Wählerinnen und Wähler müssen am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt und mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnung in Landau gemeldet sein.

Achtung: Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dieser Antrag ist auf der städtischen Homepage www.landau.de/wahlen oder beim städtischen Wahlamt (Rathaus, Zimmer 210) erhältlich. Gerne kann der Antrag auch per E-Mail an wahlen@landau.de angefordert werden.

Wahlberechtigt für den Beirat für ältere Menschen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 60 Jahre alt sind oder in diesem Jahr werden und die mit Hauptwohnsitz in Landau gemeldet sind.

Für beide Wahlen gilt:

Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung online unter www.landau.de/wahlen möglich.

Briefwahlen

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich an das Briefwahlbüro im Rathaus in den Zimmern 8 und 210 wenden. Die Unterlagen können ab sofort beantragt werden.
Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar, diese sind montags, dienstags und mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Freitag, 8. November, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 10. November, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.

Weitere Informationen

Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Wahlamts telefonisch unter 06341 13-1104 beziehungsweise per E-Mail an wahlen@landau.de gerne zur Verfügung. red

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Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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