Neue Betreuungsrechtsreform
Schulungstermine für ehrenamtlich Betreuende im Mai in Landau

Ehrenamtliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Nach Inkrafttreten der neuen Betreuungsrechtsreform: Im Mai Schulungstermine für ehrenamtlich Betreuende | Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
  • Ehrenamtliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Nach Inkrafttreten der neuen Betreuungsrechtsreform: Im Mai Schulungstermine für ehrenamtlich Betreuende
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Landkreis SÜW. Nach Unfall, Krankheit oder aufgrund einer Behinderung stellt sich schnell die Frage, wer in Vertretung für die eigenen Belange und Wünsche zuständig ist. Häufig sind es ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigte, die dann die Verantwortung übernehmen.

Der Gesetzgeber hat mit der im Januar in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform wesentliche Regelungen zur Unterstützung dieser Ehrenamtlichen wie auch zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Menschen getroffen. Daher bietet die gemeinsame Betreuungsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau zusammen mit den Betreuungsvereinen von AWO, Lebenshilfe und SKFM eine Einführungs- und Fortbildungsveranstaltung zu diesem Thema an.

Kompakt und umfassend werden hierbei die Grundlagen und wesentlichen Neuerungen vorgestellt. Die Schulungstermine im Einzelnen:

  •   9. Mai: Einführung in das neue Betreuungsrecht
  • 16. Mai: Gesundheitssorge
  • 23. Mai: Vermögenssorge
  • 30. Mai: Die Betreuungsbehörde

Die Veranstaltungen finden jeweils um 18 Uhr im Pro Seniore Parkstift Landau statt.

Anmeldungen erforderlich

Um telefonische Anmeldung bis 30. April wird gebeten bei den Betreuungsvereinen:

  • Betreuungsverein AWO Landau, Frau Starke, Telefon 06341 918273
  • Betreuungsverein AWO SÜW. Herr Pfeiffer, Telefon 06341 918281
  • Betreuungsverein SKFM Landau, Herr Wüst, Telefon 06341 55123
  • Betreuungsverein SKFM SÜW, Frau Gruß, Telefon 06348 31639611
  • Betreuungsverein Lebenshilfe, Frau Kunze-Bergs, Telefon 06348 3269109

Vorsorgevollmacht erstellen mit notarieller Beglaubigung

Außerdem ist es bei den anerkannten Betreuungsvereinen und bei der Betreuungsbehörde möglich, sich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beraten zu lassen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigt die Betreuungsbehörde die erstellten Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. red

Autor:

Silvia Krebs aus Landau

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