Illegale Einleitung
Über 57 Tonnen Ölschlamm in Kanalisation
FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung verlangt Aufklärung von Landesregierung über den Vorfall
Linkenheim-Hochstetten. Bis ins Spätjahr 2022 wurden in die Kanalisation der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten (Landkreis Karlsruhe) über 57 Tonnen Ölschlamm illegal eingeleitet. Wegen massiver Unklarheiten über die Ermittlungen und Zuständigkeiten der grün-schwarzen Landesregierung, des Regierungspräsidiums Karlsruhe und weiterer Behörden, hat sich nun der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung (Wahlkreis Bretten) eingeschaltet. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten gehört zum Land-tagswahlkreis Bretten. „Über 57 Tonnen Ölschlamm sind eine beachtliche Menge. Offenbar sind diese illegal in die Kanalisation eingeleitet worden. Es gilt nun offiziell und transparent den Vorgang und die Zuständigkeiten aufzuklären“, sagte Christian Jung am Mittwoch (15. März 2023). Der FDP-Landtagsabgeordnete hat deshalb eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese muss nun innerhalb von drei Wochen antworten. Die Anfrage hat dann eine Drucksachen-Nummer, die vergleichbar ist mit einem Aktenzeichen und muss auf der Website des Landtags veröffentlicht werden.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP/DVP): „Unzulässige Einleitung von über 57 Tonnen Ölschlamm in die Kanalisation der Ge-meinde Linkenheim-Hochstetten (Landkreis Karlsruhe)
Ich frage die Landesregierung,
1. ob ihr bekannt ist, dass ein (unbekannter oder bekannter) Verursacher in der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten über 57 Tonnen Ölschlamm in die Kanalisation der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten (Landkreis Karlsruhe) bis ins Jahr 2022 illegal eingeleitet hat?
2. welche Stoffe im Ölschlamm genau eingeleitet und ggf. freigesetzt wurden?
3. welche Gefährdung (auch für die Gesundheit) durch die illegale Einlei-tung des Ölschlamms für die Infrastruktur der Gemeinde, die Bevölkerung und die Tierwelt (z.B. Haubenlerchen) bestand und besteht?
4. in welcher Weise war sie durch das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe und weitere Behörden zusammen mit der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten bei der Ermittlung des Verursachers tätig (bitte genaue zeitliche Aufschlüsselung der Arbeitsschritte)?
5. Welche Auflagen wurden ggf. nach den Ermittlungen gegen den möglichen Verursacher der illegalen Ölschlamm-Einleitung erlassen?
6. Wie und von wem wurde und wird die Einhaltung dieser Auflagen kon-trolliert?
7. Welche Folgen hatte die jeweilige Verunreinigung für den/die Verursacher (finanziell und ordnungsrechtlich)?
8. Wie viele Fälle von unzulässigen Einleitungen von Schadstoffen in die Kanalisation (sämtliche Stoffe die von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausgeschlossen sind) sind der Landesregierung im Landkreis Karlsruhe seit dem 1. Januar 2019 bekannt?
9. Sind in den vergangenen drei Jahren infolge von unzulässigen Einleitungen in die Kanalisation gemäß der bisherigen Fragen Schäden an Gewässern im Landkreis Karlsruhe entstanden?
10. Wie verhalten sich seit dem 1. Januar 2019 bis heute die jeweiligen Werte von unzulässigen Einleitungen im Landkreis Karlsruhe gemäß der bisherigen Fragen zum Mittel aller Landkreise in Baden-Württemberg?
15.3.2023
Dr. Jung FDP/DVP
Begründung:
Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten im Landkreis Karlsruhe führte im Jahr 2022 im Zuge der Eigenkontrollverordnung Revisions- und Aufnahme-arbeiten im Abwasser-Mischkanalnetz durch. Die Kanalstrecken und Kanal-haltungen werden hierbei mittels Kamerabefahrung untersucht und doku-mentiert. In den Kalenderwochen 44 und 45 / 2022 wurde von der ausführenden Firma Geruchsauffälligkeiten (Mineralöl bzw. Kraftstoffe) gemeldet. Nach Eingrenzung des Herkunftsbereiches wurde am 8. November 2022 durch die beauftragte Firma eine Haltungsbefahrung durchgeführt und dabei eine massive Ansammlung von Ölschlamm im Kanal an einer bestimmten Stelle festgestellt.
Am 28. und 29. November 2022 wurde die Verunreinigung entfernt. Am darauffolgenden 30. November 2022 wurde erneut eine große Menge Ölschlamm im Kanal vorgefunden. Insgesamt sind der Gemeinde Linken-heim-Hochstetten durch Reinigung, Entfernung und Entsorgung von 57.460 kg Ölschlamm Kosten in Höhe von 19.133,96 € entstanden. Das Regie-rungspräsidium Karlsruhe führte in Zusammenhang mit dem dargestellten Vorgang in der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten in der Folge offenbar Betriebsinspektionen zur Ermittlung und Überprüfung möglicher Verursa-cher durch. Es ist unklar, in welcher Weise sich die Landesregierung in dem beschriebene Fall zuständig fühlt, die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten bei der Aufklärung und weiteren Verfolgung des Vorfalls zu unterstützen.“
Autor:FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden |
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