RLP: Warnung von Polizei und VZ
Internetbetrug-Betrug im eigenen Namen
Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz. Es wird gesucht, es wird geschaut, es wird gekauft, es wird verkauft. Wer ist heutzutage nicht im Internet unterwegs? Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen deshalb vor Betrug im Internet. Was macht man, um das zu verhindern und was tun, wenn es passiert ist?
Internet-Betrug in Rheinland-Pfalz
Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.
Die Internet-Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb sollte absolute Vorsicht gelten im Umgang mit mit Passwörtern, PINs, Bankverbindungen oder Kreditkarten-Daten.
Ein typischer Beispielfall:
Eine Frau hatte noch nie etwas im Internet bestellt und besaß noch nicht einmal eine E-Mail-Adresse. Trotzdem forderte ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr. Die Täter benötigten lediglich Namen und Adresse, um in ihrem Namen etwas zu bestellen. Die Rechnung für die bestellte Ware landet bei der Frau, die bestellten Sachen selbst fangen die Betrüger beim Postzusteller ab. Und weil alles auf Rechnung im Internet bestellt wurde auf den Namen den Betrogenen, ohne Papier-Rechnung, und die Frau selbst keine Ahnung davon hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.
European Cyber Security Month (ECSM)
Anlässlich des "European Cyber Security Month" geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:
Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt werden (Sperr-Notruf 116 116).
Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/
Die Passwörter betroffener Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.
Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit diesem Musterbrief der Verbraucherzentrale https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Identitaetsdiebstahl_0.pdf der Forderung widersprochen werden.
Zum Nachlesen bei Polizei und VZ Pfalz
Weitere Informationen zum Nachlesen gibt es zudem im Internet, hier bei der Verbraucherzentrale unter
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/welche-folgen-identitaetsdiebstahl-im-internet-haben-kann-17750 und bei der Polizei unter
https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/kriminalitaet/kriminalitaetsbekaempfung/cybercrime/rund-um-cybercrime/handlungsempfehlung-identitaetsdiebstahl/ und allgemein unter
http://www.polizei-beratung.de/ und http://www.cybersicherheit-rlp.de/.
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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