Stadtverwaltung Ludwigshafen
3G-Regel in städtischen Gebäuden
Ludwigshafen. Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen in der herrschenden Pandemie beschränkt die Stadtverwaltung ab Montag, 29. November 2021, für Besucher*innen den Zugang zu Dienstgebäuden wie beispielweise das Rathaus und die Bürgerbüros. Ab diesem Zeitpunkt ist das Betreten der Gebäude nur noch unter der 3G-Regel zulässig.
3G-Regel bedeutet, dass die Besucher*innen geimpft, genesenen oder negativ auf Corona getestet sein müssen, um die Dienstgebäude betreten zu dürfen. Als Nachweis über ein negatives Corona-Test-Ergebnis gelten nur professionelle Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). Es sind keine Tests vor Ort erlaubt. Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren müssen einen gültigen Schnelltest vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Personen unter zwölf Jahren unterliegen indes keiner Testpflicht.
„Die Stadtverwaltung hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucher*innen der Dienstgebäude als auch für die dort arbeitenden städtischen Mitarbeiter*innen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Im Zuge der Corona-Pandemie appellieren wir an die gesamte Bevölkerung, Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen sowie auch die verfügbaren Impf- und Auffrischungsimpfangebote anzunehmen“, sagt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. kim/ps
Autor:Kim Rileit aus Ludwigshafen | |
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