Corona in Ludwigshafen
Appell: Corona-Vorschriften gelten auch an Ramadan

Die aktuellen Corona Fallzahlen / Symbolfoto | Foto: Pixabay
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Ludwigshafen. Für Muslim*innen auf der ganzen Welt begann in diesem Jahr am Dienstag, 13. April, der Fastenmonat Ramadan. Sozialdezernentin Beate Steeg weiß um die Bedeutung des Fastenmonats für die muslimischen Gemeinden. Sie appelliert jedoch aufgrund der derzeit hohen Zahl an Corona-Infizierten (Inzidenzwert liegt über 200) an die muslimische Bevölkerung in Ludwigshafen, sich auch während des Ramadans an die gültigen Rechtsverordnungen des Landes und die Allgemeinverfügung der Stadt sowie an die Schutzmaßnahmen zu halten. "Auch wenn es schwer fällt, feiern Sie das Fastenbrechen nicht wie gewohnt jeden Abend mit Ihren Nachbarn und Freunden, sondern nur im Kreis des eigenen Hausstands und maximal einer weiteren Person. Seien Sie in diesem Fall – insbesondere in geschlossenen Räumen – vorsichtig, halten Sie Abstand und lüften Sie regelmäßig", so Beate Steeg. Dies gelte natürlich nicht nur für Muslim*innen. "Ich appelliere an alle Menschen in Ludwigshafen, die Situation ernst zu nehmen und sich an die Corona-Verordnungen zu halten. Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, Kontakte vermeiden, und dort, wo sie nicht vermeidbar sind, vorsichtig sind und uns an Hygieneregeln halten, können wir die Verbreitung des Virus eindämmen."

Nach der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wird die freie Religionsausübung geschützt. So sind Gottesdienste von Religions- oder Glaubensgemeinschaften unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen grundsätzlich zulässig. Lediglich Gemeinde- oder Chorgesang ist derzeit nicht erlaubt. Allerdings besteht in Ludwigshafen eine nächtliche Ausgangssperre. Das Nachtgebet kann daher derzeit nicht in einer Moschee nach 21 Uhr erfolgen. Für den Beginn des Ramadans am 13. April und für das Ende des Ramadans (Zuckerfest) am 13. Mai gab und gibt es allerdings eine Ausnahme, ähnlich wie für christliche Gottesdienste an Weihnachten im vergangenen Jahr. Somit durfte beziehungsweise darf das Nachtgebet an diesen beiden Tagen in der Moschee stattfinden unter den Hygieneauflagen der Corona-Bekämpfungsverordnung. An allen anderen Abenden während des Ramadans gibt es keine Ausnahmegenehmigung zur Ausgangsbeschränkung. "Wir bitten deshalb darum, das Nachtgebet nach Möglichkeit über Live-Streams anzubieten. An alle Moscheevereine appellieren wir, ihre Mitglieder zu sensibilisieren und sie aufzufordern, sich an die Ausgangsbeschränkung zu halten und das Nachtgebet zuhause durchzuführen", sagt die Beigeordnete weiter. "Ich wünsche allen Muslim*innen in Ludwigshafen auch während dieser schwierigen Corona-Zeit einen segensreichen und friedvollen Ramadan."

Während des Ramadans fasten gläubige Muslim*innen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, das heißt sie nehmen Speisen und Getränke erst nach Sonnenuntergang zu sich. Ausnahmen gibt es beispielsweise für alte oder kranke Menschen, Kinder und Schwangere.

Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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