Arbeitsplatzerhalt als erstes Ziel
Berufsbegleitender Dienst berät im Jahr 2020 307 Menschen
Oberstes Ziel der Beratung durch den Berufsbegleitenden Dienst der Fachdienste für Arbeit und Integration in Ludwigshafen ist der Erhalt von Arbeitsplätzen bei Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Im Jahr 2020 konnte dieses Ziel bei 75% der abgeschlossenen Beratungsfälle erreicht werden.
„Gerade, da das Jahr 2020 für uns alle ein außergewöhnliches Jahr war, ist dieses Ergebnis sehr bemerkenswert“, berichtet Meike Gottinger als Einrichtungsleiterin der Fachdienste für Arbeit und Integration.
Das Jahr 2020 im Überblick
Die Beratung des Berufsbegleitenden Dienstes können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, einer Gleichstellung oder einer psychischen Erkrankung in Anspruch nehmen, die deswegen Fragen und Probleme am Arbeitsplatz haben. Im vergangenen Jahr gaben fast 50 % der Ratsuchenden eine psychische Erkrankung an, in deren Folge es zu Fragen im Arbeitsleben kam. 35% litten unter körperlichen Erkrankungen. Aber auch Menschen mit einer neurologischen oder einer Sehbehinderung haben die Beratung in Anspruch genommen, berichtet Gottinger.
Neben Ludwigshafen ist der Berufsbegleitende Dienst für Arbeitnehmer, die in Frankenthal, dem Rhein-Pfalz-Kreis und der Stadt Speyer arbeiten, zuständig.
Um das Ziel, den Arbeitsplatz, möglichst zu erhalten, begleiten die sechs Beraterin-nen die Betroffenen häufig zu Gesprächen beim Arbeitgeber um dort gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Oft wird hierzu der Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements genutzt. Meike Gottinger erklärt, dass laut Sozialgesetzbuch neun jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden, die im Jahr länger als sechs Wochen erkrankt sind, ein Gespräch anbieten soll, um ggf. betriebliche Ursachen zu erkennen und zu reduzieren. Daher sind klassische Themen in der Beratung die Arbeitsplatzanpassung beispielsweise bei der Arbeitszeit, dem Schichteinsatz oder der Klärung von Hilfsmitteln für den Arbeitsplatz. Aber auch zwischenmenschliche Themen, wie der Umgang mit Konflikten zwischen Kollegen oder mit dem Vorgesetzten, sind keine Seltenheit.
„Uns ist bewusst, dass wir nicht alle Arbeitsplätze sichern können. Manchmal lässt es eine Erkrankung einfach nicht zu, dass eine Weiterbeschäftigung in diesem Be-trieb möglich ist. Dann überlegen wir mit den Klienten Alternativen“, so Gottinger.
Der Berufsbegleitende Dienst ist unabhängig davon auch Ansprechpartner für die Betriebe in der Region, die Fragen zur Beschäftigung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben.
Da die Beratung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz finanziert wird, ist diese für alle Beteiligten kostenlos.
Beratung trotz Corona-Pandemie möglich
Durch die Corona-Pandemie hat sich auch die Arbeit des Berufsbegleitenden Dienstes im Jahr 2020 verändert. Während des ersten Lockdowns wurde auf telefonische und Videoberatung umgestellt. „In dieser Zeit gab es bei unseren Klienten viele Unsicherheiten, da viele ja auch zur Risikogruppe gehören“, so Gottinger. Gemeinsam wurde überlegt wie Lösungen aussehen konnten, da ja nicht alle im Homeoffice arbeiten können. Dass es hier auch Regelungslücken gibt, wurde schnell offensichtlich: Menschen, die auf Grund einer chronischen Erkrankung zur Risikogruppe gehören aber z.B. im Gesundheitswesen arbeiten, können dies nicht von zu Hause tun. Gleichzeitig sind sie nicht „akut“ erkrankt und daher akzeptieren Krankenkasse nicht unbedingt eine längerfristige Krankmeldung. Eine innerbetriebliche Umsetzung in einen risikofreien Bereich ist jedoch auch nicht immer möglich, erläutert Gottinger das Dilemma von Betroffenen, aber auch den Betrieben. Nicht immer konnten daher zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.
Ab dem Sommer wurden die Klienten dann glücklicherweise unter Einhaltung aller Hygienebestimmungen wieder persönlich empfangen und auch der Zugang zu den Betrieben war wieder leichter möglich, sodass Prozesse die vielleicht erst einmal ins Stocken geraten sind, wieder fortgeführt werden konnten.
Aktuell setzt der Berufsbegleitende Dienst wieder verstärkt auf telefonische und Videoberatung. „Auch, wenn diese Form der Beratung für uns am Anfang erst einmal ungewohnt war, hat sich doch gezeigt, dass es auch hierdurch möglich ist den Rat-suchenden weiterzuhelfen“, zieht Meike Gottinger eine Bilanz für das Jahr 2020.
Kontakt:
Fachdienste für Arbeit und Integration
Berufsbegleitender Dienst
Mundenheimer Str. 209
67061 Ludwigshafen
Tel.: 0621/51 00 11
E-Mail: fai.lu@evh-pfalz.de
Beratungen sind auch in Frankenthal und Speyer möglich
Autor:Meike Gottinger aus Ludwigshafen |
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