Betrugsmasche Stromanbieter: Zählernummer herausgegeben? Untergejubelten Vertrag richtig widerrufen
Betrugsmasche Stromanbieter. Die Masche ist einfach, aber perfide: Betrügerische Stromanbieter beauftragen Vergleichsagenturen mit dem Anruf bei Verbrauchern. Am Telefon erfragt die Firma die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Versprochen wird ein besserer Tarif für Strom und Gas. Teils geben sich die Anrufer auch als Mitarbeiter des aktuellen Energieanbieters aus, um die Daten anzufragen.
So schützten Sie sich vor Betrug mit untergeschobenen Verträgen – und kündigen sie wirksam und schnell wieder.
Betrugsmasche Stromanbieter: Kriminelle fragen meist nach der Zählernummer
Die angeblichen Vergleichsportale fragen in aller Regel nach der Zählernummer. Denn die Zählernummer, die Adresse und der Namen reichen aus, um in Ihrem Namen den alten Strom- und Gasvertrag zu kündigen und Ihnen einen neuen Vertrag mit einem neuen Energieversorger anzudrehen. Das erlaubt ein Gesetz im Sinne der Verbraucher, das einen schnellen, unkomplizierten Tarifwechsel ermöglichen soll. Mit Anschrift, Namen und Zählernummer können die Betrüger ihren alten Strom- und Gasvertrag kündigen und Ihnen einen neuen unterjubeln.
Vorsicht, im Gespräch geht es meistens um das Thema Tarife und Angebote mit Einsparpotenzial. Dass der betrügerische Anrufer in Ihrem Namen einen Anbieterwechsel veranlassen will, lässt er nicht durchblicken.
Betroffene berichten auch von Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS durch falsche Mitarbeiter des eigenen Energieversorgers, beziehungsweise durch die Vergleichsportale. Bleiben Sie skeptisch, wenn jemand Sie nach Ihrer Zählernummer fragt, geben Sie keine persönlichen Daten preis. Auch Besuche von angeblichen Stromablesern sind bekannt. Denn die Zählernummer steht auf dem Stromzähler und kann mit abgelesen werden. Lassen Sie sich von Mitarbeitern der Stadtwerke, die vor Ihrer Haustür stehen, grundsätzlich den Dienstausweis zeigen. Bei starken Zweifeln dürfen Sie auch nach dem Personalausweis fragen.
Für Opfer der Betrugsmasche: Stromverträge können Sie einfach widerrufen
Im Fall, dass Sie die Daten herausgegeben haben, können Sie widerrufen! Nach einem neuen Gesetz, das den niederschwelligen Wechsel zum günstigeren Verbraucher ermöglichen soll, reichen also die wenigen erfragten Daten für einen neuen Vertrag aus. Damit kann der Betrüger ihren alten Energievertrag bei Ihrem bisherigen Gas- oder Stromversorger kündigen und einen neuen Energieliefervertrag einleiten. Nach einem Rechtsurteil bedarf die Einwilligung für beides jedoch der Textform. Beide Vertragsparteien müssen ihr Einverständnis für den neuen Stromvertrag schriftlich abgegeben haben. Eine solche Erklärung in Form einer Unterschrift per Brief, Fax, E-Mail oder Aufzeichnungen am Telefon lassen sich von Betrügern jedoch einfach fälschen und manipulieren. Der neue Vertrag gilt damit als sicher abgeschlossen. Eine Überprüfung ist den Altanbietern nicht möglich.
Sie können den Vertrag beim neuen Anbieter unter gewöhnlichen Bedingungen, unter denen der Vertrag zustande gekommen ist, innerhalb von 14 Tagen kündigen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Telefonats. Allerdings sind die Bedingungen des Zustandekommens in diesem Fall alles andere als gewöhnlich. Wurden Sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Recht auf Widerruf schriftlich und ausdrücklich aufgeklärt, verlängert sich die Kündigungsfrist um ein ganzes Jahr. Bei unseriös zustande gekommenen Verträgen beträgt sie ein Jahr und 14 Monate.
Widerrufen Sie unbedingt schriftlich per Fax, etwa aus einem Copy-Shop, oder per Einschreiben. Bewahren Sie Unterlagen und Belege auf. Sie sollten den ungewollten Vertragsabschluss so schnell wie möglich rückgängig machen. So haben Sie noch Chancen, dass der Altvertrag mit dem bisherigen Versorger noch nicht von den Betrügern gekündigt wurde und damit gültig bleibt.
Hat der Neuversorger den Altvertrag schon gekündigt, sollten Sie sich erneut nach einem passenden Tarif beim Altversorger erkundigen. Nach Widerruf des ungewollt geschlossenen Vertrags können Sie einen neuen Vertrag mit dem Altversorger machen. So lange werden sie über die Grundversorgung beliefert und bleiben nicht unversorgt.
Eine wirksame Kündigung des Altvertrags kann durch den Widerruf nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Vollmacht für die Kündigung beim Altversorger müssen Sie widerrufen, bevor der Neuversorger sich beim Altversorger melden kann. Geben Sie Ihrem Energielieferanten also Bescheid. Teilen Sie per E-Mail mit, dass sie weder eine Vollmacht für die Kündigung bei ihm abgegeben haben, noch eine Vollmacht für einen neuen Vertragsabschluss. Erklären Sie den Betrugsversuch. Dann haben Sie Chancen, das der ursprüngliche Vertragsabschluss zu bisherigen Tarifbedingungen fortbesteht. Der neue Anbieter muss den Vertragsabschluss beweisen.
Der Altversorger ist in aller Regel bereit, Sie als Kunde zu schützen und zu behalten. Manchmal beauftragt er sogar einen Zählerwechsel, wenn dieser ein gewisses Alter erreicht hat.
Verbraucherschützer raten zudem, die unseriösen Telefonnummern bei der Bundesnetzagentur zu melden. jg/red
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Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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