Coronavirus - Die Beschlüsse aus der Videokonferenz von Bund und Länder
"Das Eis ist dünn" - Vorsichtige Lockerung der Corona-Maßnahmen
Coronavirus. Noch über viele Monate werden die Menschen mit Einschränkungen in der Corona-Pandemie leben müssen. Bundeskanzlerin Angela Merkel dankt in der heutigen Pressekonferenz den Bürgern für die gute Mitarbeit, durch die ein Zwischenerfolg erreicht werden konnte, der aber noch sehr zerbrechlich sei. Bisher habe aber das Gesundheitssystem am Laufen gehalten werden können.
Ein voreiliges Vorpreschen sei jetzt aber nicht möglich, man müsse mit dem Virus leben, solange es keine Impfung oder Medikamente gäbe, betont Merkel.
Weiterhin besteht das bisherige Kontaktverbot bis mindestens 3. Mai. Ziel sei es, so Merkel, jede Infektionskette zu verfolgen, denn dann könne man Infektionsherde eingrenzen und das sei von entscheidender Bedeutung. Gute Ausstattung mit Testkapazitäten und Schutzausrüstung seien neben dem Ausbau der Gesundheitsämter besonders wichtig.
Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen werden seitens Bund und Länder dringend empfohlen.
"Eine sehr gute und verantwortungsvolle Diskussion", bescheinigte der bayrische Ministerpräsident Markus Söder. "Deutschland hat eine einheitliche Philosophie der Vorsicht". Die bestehe aus dem Fortsetzen der Strategie, einem "Erleichtern, wo es möglich ist" und daraus, die Vorsorge zu verstärken.
Nach wie vor werden Bars, Restaurants, Discos, aber auch Shopping-Malls geschlossen bleiben. "Es kommt darauf an, nicht kontrollierbare Situationen zu unterbinden", erklärt Söder. "Derzeit würden wir mit der Eröffnung der Gastronomie erheblichste Risiken eingehen." Großveranstaltungen werden sogar bis 31. August nicht stattfinden.
Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen weiterhin geschlossen bleiben, aber man suche den Dialog mit den Vertretern der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Möglich, dass es in einem weiteren Schritt hier Lockerungen geben kann.
Merkel stellte die Infektionszahl in den Mittelpunkt, derzeit stecke jeder Infizierte nur noch eine weitere Person an, schon die Zahl 1,3 würde aber das Gesundheitssystem von heute bis Juni in große Schwierigkeiten bringen.
"Wir bewegen uns in eine neue Normalität", betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Merkel wies darauf hin, dass der Bund sich verstärkt in der Forschung engagieren werde.
Die Schulen bedürfen intensiver Vorbereitung, deshalb sei eine Öffnung nicht schnell möglich. Ein gut durchdachtes Konzept müsse erstellt werden, das seine Zeit brauche, mahnte Söder. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
Die Bundesregierung verlängert zudem die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen bis zum 4. Mai 2020. Ursprünglich waren die Kontrollen bis zum 14. April befristet. Die an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen werden auf Anordnung des Bundesinnenministeriumsum weitere 20 Tage bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Die Grenzkontrollen waren an den landseitigen Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark zum 16. März vorübergehend wiedereingeführt worden. Zum 26. März hat die Bundesregierung die Kontrollen um die luftseitigen Grenzen zu den oben genannten Staaten sowie zu Italien und Spanien und seeseitig zu Dänemark erweitert. Grundlage des Beschlusses ist Artikel 28 des Schengener Grenzkodex.
Am 30. April werden Bund und Länder wieder konferieren und mit den Zahlen der nächsten zwei Wochen als Diskussionsgrundlage neu entscheiden. jv
Die Beschlüsse im original Wortlaut:
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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