Grundstücksveränderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden

Grundstücksveränderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden / Symbolbild | Foto: Heike Schwitalla
  • Grundstücksveränderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden / Symbolbild
  • Foto: Heike Schwitalla
  • hochgeladen von Heike Schwitalla

Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 1. Januar 2022, Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Steuererhebung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden ab 2025. Wenn nach dem 1. Januar 2022, Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten werden, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, zum Beispiel: Erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume oder Änderung der Nutzungsart (zum Beispiel Ackerland wird zu Bauland), müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.

Diese Anzeigepflicht kann durch elektronische Übermittlung einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) auf Stichtage ab dem 1. Januar 2023, erfüllt werden. Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung: www.//lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

Änderungen der Eigentumsverhältnisse (zum Beispiel durch Verkauf) fallen regelmäßig nicht hierunter. Das jeweilige Finanzamt erhält über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich Kenntnis von den Grundbuchämtern.

Das Finanzamt überprüft aufgrund der Anzeige die Auswirkungen und führt gegebenenfalls eine neue Feststellung des Grundsteuerwerts durch. Diese Feststellung erfolgt immer zu einem bestimmten Zeitpunkt (sogenannte Stichtagsprinzip). Der Bewertungsstichtag ist der auf eine Änderung folgende 1. Januar eines Jahres.

Beispiel: Wurde an einem Einfamilienhaus im Mai 2023 ein Anbau errichtet, so muss dies dem Finanzamt gegenüber angezeigt (mitgeteilt) werden = sogenannte Anzeigepflicht.

Das Finanzamt bewertet dann den Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2024, grundsätzlich neu. Neben einem anderen Grundsteuerwert kann sich je nach baulicher Veränderung auch eine andere Grundstücksart (zum Beispiel Zweifamilienhaus) ergeben. Für die Anpassung des Grundsteuerwerts muss die Wertveränderung mehr als 15.000 Euro ausmachen.

Fristen für Abgabe der Änderungsanzeige

Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, sind bis zum 31. Dezember 2024, gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Im Jahr 2024 eingetretene und noch eintretende Änderungen sind bis 31. Januar 2025, anzuzeigen. Die Finanzämter können jedoch Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts vor Ablauf der Frist anfordern.

Besonderheiten bei steuerbefreiten Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden und öffentlich gefördertem Wohnraum
Bei ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücken muss jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.

Das gleiche gilt beim Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl infolge Wohnraumförderung und/oder Denkmalschutzes.red

Ratgeber
Jahresrückblick 2024: Emotion pur bei den FCK-Fans, die das Pokalfinale in Berlin unvergesslich gemacht haben | Foto: Harald Brunn
5 Bilder

Jahresrückblick: So ereignisreich und turbulent war das Jahr 2024

Jahresrückblick. Wenn sich das laufende Jahr dem Ende nähert, dann blicken wir gerne zurück auf das, was war. Persönlich, politisch, regional, global: Was hat uns im Jahr 2024 Freude gemacht, bewegt, schockiert? Welche Fotos bleiben uns im Gedächtnis, welche Aktionen und Momente waren auch für die Menschen in der Region rund um die Pfalz, Mannheim und Karlsruhe in diesem Jahr prägend? Blicken Sie mit uns zurück auf die letzten Monate: Januar 2024: Rückblick Januar 2024: Bauernproteste, extremes...

Lokales
so kurios, lustig und bizarr war 2024  | Foto: Heike Schwitalla

Lachen, Staunen, Kopfschütteln: der kuriose Jahresrückblick auf 2024

Jahresrückblick 2024. Manchmal ist das Leben absurder, als es jede Satire sein könnte, lustiger als jede Komödie. Während große Schlagzeilen oft die ernsten Momente des Jahres einfangen, gibt es dazwischen immer wieder die kuriosen, witzigen und völlig unerwarteten, skurrilen und überdrehten Geschichten, die uns zum Lachen oder Staunen bringen. Ob rebellische Tiere, skurrile Zwischenfälle oder geniale Missgeschicke – 2024 hatte alles zu bieten. In diesem Rückblick werfen wir einen humorvollen...

Lokales
Was weißt du noch von 2024? Teste dein Wissen im Quiz mit zwölf Fragen über die Ereignisse des Jahres in der Pfalz – von den größten Highlights bis zu den kleinen, aber spannenden Überraschungen. | Foto: Erstellt von OpenAI’s DALL·E/Katharina Wirth

Weißt du noch, was 2024 alles passiert ist? Mach das Wochenblatt-Quiz!

Quiz.  Das Jahr 2024 hatte es in sich – auch in unserer Region. Große Ereignisse, kleine Kuriositäten und so manche Überraschung: Aber wie viel davon ist wirklich in deinem Gedächtnis hängen geblieben? Mit unserem Quiz kannst du dein Wissen testen – oder zumindest mit einem Augenzwinkern herausfinden, ob du das Jahr vielleicht komplett verschlafen hast. Von den spannendsten Faschingsumzügen über politische Schlagzeilen bis hin zu sportlichen Highlights: In 12 Fragen nehmen wir dich mit auf eine...

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

RatgeberAnzeige
Die Baufinanzierungsberater der Sparkasse Rhein Neckar Nord beraten kompetent bei der Suche nach der perfekten Immobilie und haben alle Zusatzqualifikationen, die sie in Sachen Finanzierung energetischer Sanierungen zu Experten machen | Foto: Puwasit Inyavileart/stock.adobe.com
5 Bilder

Baufinanzierung Sparkasse: Warum eine Modernisierung jetzt Sinn macht

Baufinanzierung Sparkasse. Auf der Suche nach der Traumimmobilie? Die Sparkasse Rhein Neckar Nord ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Schritt für Schritt begleiten die Baufinanzierungsexperten der Sparkasse ihre Kunden auf dem Weg zum Eigenheim. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Baukredit benötigt wird oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie. Egal, ob Haus, Wohnung oder Grundstück - die Experten beraten ausführlich zu passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Baufinanzierung...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.