Krähen und Landwirtschaft: Unterschiedliche Maßnahmen für unterschiedliche Vogelarten

Eine Krähe auf einem Ast | Foto: Piotr Krzeslak/stock.adobe.com

NABU.
Nach dem Treffen der rheinland-pfälzischen Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt mit Obstbauern am vergangenen Freitag und im Vorfeld der heute stattfindenden Ausschusssitzung für Landwirtschaft und Weinbau bemängelt der NABU Rheinland-Pfalz die fehlende Sachlichkeit in der Debatte um von Vögeln verursachte Schäden in der Landwirtschaft.
Vor allem fehlt es an artspezifischen Untersuchungen, die dringend nötig wären, um zukünftig Schäden zu begrenzen und mögliche Gegenmaßnahmen durchzuführen. „In der politischen Debatte und Berichterstattung in der Presse fällt uns immer wieder auf, dass hier Vogelarten, Schutzstatus und Zuständigkeiten durcheinander geworfen werden,“ sagt Cosima Lindemann, Landesvorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz. „Um hier erfolgreiche Lösungen zu finden, ist es unabdingbar, erst klar zu machen, von was denn genau gesprochen wird.“ Damit landwirtschaftliche Schäden in Zukunft vermindert werden können, muss erst geklärt werden, welche Vogelart - Rabenkrähe, Saatkrähe, aber vielleicht auch Dohle oder Star - in welchem Umfang verantwortlich ist. Denn diese Arten unterscheiden sich nicht nur in der Art ihres Schutzstatus, sondern auch in ihrer Lebensweise und Ernährung.

Dies führt auch zu unterschiedlichen Maßnahmen in der möglichen Schadensreduzierung. Während die Saatkrähe (Corvus frugilegus) gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) ein besonders geschützter Vogel ist und laut EU-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht bejagt werden darf, fällt die zwar ebenfalls nach BNatschG besonders geschützte Rabenkrähe (Corvus corone) unter das Jagdrecht. „Wie allerdings im Falle der Saatkrähe die Reduzierung des Schutzstatus einer besonders geschützten Art durch Bejagung, wie von Ministerin Schmitt vorgeschlagen, den Natur- und Artenschutz gewährleisten soll, ist mir schleierhaft,“ so Lindemann. „Zudem zeigt auch das Beispiel der Wildschweine, dass eine Bejagung offenkundig nicht das geeignete Instrument ist, um Schäden in der Landwirtschaft abschließend in den Griff zu bekommen.“ Der NABU sieht hier viel mehr das Landwirtschaftsministerium in der Pflicht - nach der genauen Untersuchung zur Verursachung der Schäden - die Landwirtschaft und hier insbesondere den Obstbau in Rheinland-Pfalz durch Versicherungsschutz und Ausgleichszahlungen zu unterstützen, sowie geeignete Vergrämungsmaßnahmen je Art im landwirtschaftlichen Bereich zu untersuchen und dort gezielt Schutzmaßnahmen zu fördern.red

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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