Öffentlicher Verkehr in Baden-Württemberg soll wegen Coronavirus reduziert werden
Maßnahmen wegen Corona-Pandemie von Verkehrsministerium und Verkehrsbranche im Detail
Baden-Württemberg. Der öffentliche Verkehr in Baden-Württemberg soll reduziert, aber dauerhaft stabil funktionieren.
Das Verkehrsministerium und die Verkehrsbranche verständigen sich auf Leitlinien für den Regionalverkehr auf der Schiene und geben Hinweise für den Verkehr mit Bussen und Straßenbahnen für die kommende Zeit der Einschränkungen durch das Coronavirus.
Nach dem Willen des Verkehrsministeriums, in Abstimmung mit dem Sozialministerium, muss der öffentliche Verkehr mit Bahnen und Bussen auch während der Corona-Pandemie aufrecht erhalten bleiben, um allzu weitreichende Einschränkungen in den verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen zu vermeiden. Es ist daher von großer Bedeutung, dass ein reduziertes, aber stabiles Grundangebot im öffentlichen Verkehr aufrechterhalten wird.
1. Schienenpersonennahverkehr auf den Eisenbahnstrecken
Folgendes Vorgehen für das Angebot im Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen (SPNV) (ohne S-Bahn Stuttgart) wurde vereinbart:
- Die Züge im SPNV verkehren im Zeitraum bis Sonntag, 22. März, zunächst grundsätzlich nach dem regulären Fahrplan. Angebotsreduzierungen werden nur in Einzelfällen vorgenommen, wenn der Krankenstand des Betriebspersonals es akut erfordert.
- Trotz nachlassender Fahrgastnachfrage sollen die Züge bis Sonntag, 22. März, in gewohnter Taktdichte und weiterhin mit den gewohnten Kapazitäten verkehren, um es den Fahrgästen zu erleichtern, Sicherheitsabstände zu Mitreisenden einzuhalten.
- Einzelne, gesonderte schulbezogene Fahrten und besondere Nachtverkehre am Wochenende werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Schweiz und Frankreich: Der grenzüberschreitende Verkehr mit der Schweiz läuft bisher noch weitgehend normal. Es ist aber damit zu rechnen, dass es wie schon im Fernverkehr zunehmend zu Einschränkungen kommen wird. Der Verkehr nach Frankreich wird derzeit von französischer Seite eingeschränkt. Auch auf baden-württembergischer Seite wird daher ein entsprechendes reduziertes Angebot geplant. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Grenzen noch weitergehender geschlossen werden sollten. Dann wird es Notkonzepte geben, die aktuell abgestimmt werden.
- Unter Federführung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg wird für die Zeit ab Montag, 23. März, mit den Eisenbahnunternehmen auf allen Strecken ein ausgedünntes, aber stabiles Grundangebot für berufsbedingt notwendige Fahrten geplant.
Leitlinien hierbei sind:
Der SPNV wird reduziert auf regelmäßige stündliche Angebote auf allen Strecken, wenn möglich mit Verdichtung zur morgendlichen Stoßzeit.
Es fahren weiterhin möglichst Züge in bisheriger Länge, um während der Fahrt den Abstand zwischen den Fahrgästen einhalten zu können.
Grundsätzlich werden alle Haltepunkte, vor allem von Krankenhäusern und Betreuungseinrichtungen, angebunden. Dies bedeutet, das vorrangig Regionalbahnen mit allen Halten sichergestellt werden, hingegen Expressverbindungen teilweise abgebaut werden. - Sollte Betriebspersonal in Leitstellen und Stellwerken fehlen und der Betrieb des Eisenbahnnetzes nicht an allen Stellen aufrecht erhalten werden können, sollen ersatzweise Busverkehre eingerichtet werden. Die vorausschauende Vorbereitungen hierfür laufen derzeit an.
- Verkehrsministerium, NVBW und Eisenbahnverkehrsunternehmen bewerten die Lage in täglichen Telefonkonferenzen neu.
Schutz der Fahrgäste vor dem Coronavirus
- Die Fahrgäste werden über Informationsmaterial und Displays in den Zügen auf die notwendigen Verhaltensregeln aufmerksam gemacht.
- Wichtig ist die Aufforderung, nach Möglichkeit ausreichend Distanz von 1,5 Metern zu den Mitreisenden zu halten. Außerdem werden die Fahrgäste aufgefordert, auf nicht erforderliche Fahrten zu verzichten und Stoßzeiten zu meiden.
- Wo technisch möglich, werden bei den Zügen an den Bahnhöfen alle Türen vom Fahrpersonal geöffnet, damit die Türöffner nicht von Hand gedrückt werden müssen.
- Alle Züge werden weiterhin täglich gereinigt, insbesondere Oberflächen im Bereich Einstieg, Fahrgastraum und WC.
Maßnahmen zum Schutz des Personals werden bestmöglich umgesetzt:
- Zugbegleitpersonal ist teilweise in reduziertem Umfang weiterhin im Zug, um im Notfall helfen zu können. Ab sofort ist die Fahrscheinkontrolle stark reduziert. Die Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.
- Bei geringem Kundenaufkommen können Reisezentren und Verkaufsstellen geschlossen und/oder Öffnungszeiten angepasst werden. Informationen dazu gibt es vor Ort.
Kundeninformation und Kulanzregelung
- Der Onlinefahrplan auf dem DB-Navigator, dem DB-Streckenagent und den einschlägigen Informationsportalen (bahn.de/aktuell, EFA-BW) wird laufend aktualisiert. Land und Verkehrsunternehmen empfehlen, vor jeder Reise über den aktuell gültigen Fahrplan auf den jeweiligen Internetseiten zu informieren.
- Für die bwtarif-Einzelfahrscheine gilt eine Erstattungsregelung.
2. Öffentlicher Personennahverkehr mit Stadtbahnen und Bussen
Zuständig für den ÖPNV vor Ort sind die lokalen Aufgabenträger (Landkreise und Stadtkreise) und Verkehrsverbünde.
Um möglichst ein landesweit abgestimmtes Vorgehen für Corona-Maßnahmen im ÖPNV zu erreichen, haben sich das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Landkreistag, Städtetag, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und der Zusammenschluss der Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg auf folgende gemeinsame Hinweise verständigt:
Fahrplanangebot während der Corona-Pandemie
- Aufgrund der seit 17. März geltenden Schulschließungen finden im ÖPNV bereits Fahrplanreduzierungen beziehungsweise Umstellungen auf Ferienfahrpläne statt. Die abschließende Entscheidung diesbezüglich ist jeweils vor Ort zu treffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzurichtenden Notbetreuungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen nach wie vor bedient werden müssen.
- Soweit diese Maßgabe berücksichtigt werden kann, scheinen Umstellungen auf Ferienfahrpläne zielführend. Dies dürfte im Ballungsraum eher zu realisieren sein als im ländlichen Raum.
- Spezielle Nachtverkehrsangebote an Wochenenden sollen eingestellt werden.
- Es sollen durch die Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit den Aufgabenträgern und Verbünden ab sofort vorsorglich Vorbereitungen für weitere Angebotseinschränkungen bei Verschärfung der Situation (Notfahrpläne) erarbeitet werden.
- Solange in den Verbünden ein Grundangebot an ÖPNV-Versorgung sichergestellt werden kann, können die ÖPNV-Zeitkarten, Semestertickets und Schülerabos weiter genutzt werden.
Schutz der Fahrgäste und des Betriebspersonals
- Die Fahrgäste werden über Informationsmaterial und Displays in den Transportmitteln auf die notwendigen Verhaltensregeln aufmerksam gemacht.
- Wichtig ist die Aufforderung, nach Möglichkeit ausreichend Distanz von 1,5 Metern zu den Mitreisenden zu halten. Dazu werden die Fahrgäste aufgefordert, auf nicht erforderliche Fahrten zu verzichten und Stoßzeiten nach Möglichkeit zu meiden. Aufgrund der aktuell beobachteten Auslastung in den Fahrzeugen auch während der Stoßzeiten erscheint dies realistisch umsetzbar.
- Für den Busbetrieb im ÖPNV wird empfohlen, auf den Vordereinstieg beim Fahrer und den Fahrerverkauf von Fahrkarten zu verzichten (bereits seit vergangener Woche umgesetzt).
- Wagentüren sollen, wo technisch möglich, durch den Fahrer zentral geöffnet werden.
- Alle Fahrzeuge werden weiterhin täglich gereinigt, insbesondere Oberflächen im Bereich Einstieg und im Fahrgastraum.
- Für bedarfsgesteuerte Rufbusverkehre müssen im Einzelfall in Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße und dem Charakter der Verkehre vor Ort Lösungen erarbeitet werden.
Wirtschaftliche Situation im ÖPNV
Land und kommunale Aufgabenträger sind sich der wirtschaftlichen Situation des öffentlichen Verkehrs durch den allgemeinen Rückgang der Fahrgastnachfrage sowie durch vorsorgende Maßnahmen (Verzicht auf Fahrerverkauf in den Bussen) und durch den Abbau von Fahrplanangeboten bewusst.
Neben Liquiditätshilfen erwartet die Branche weitere Absicherungsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Verkehrsunternehmen.
Noch können für den öffentlichen Verkehr nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden. Weitere Informationen folgen sobald wie möglich. ps
Weitergehende Informationen:
Weitere Informationen sind zu finden auf der Homepage bwegt.de, auf den bwegt-Social-Media-Kanälen und auf den Internetseiten und Kanälen der jeweiligen Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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