Medikamente im Straßenverkehr – nicht ohne Risiko!
Gesundheit. Dass sich Alkoholkonsum und Autofahren nicht vertragen, wissen vermutlich alle, die einen Führerschein besitzen. Aber auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wird nach einem Unfall der Einfluss von Medikamenten festgestellt, kann dies erhebliche Konsequenzen haben: Zum einen drohen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen wie bei Alkoholfahrten, zum
anderen kann der Kaskoschutz der Versicherung wegfallen.
Wie erkenne ich, ob ein Medikament die Verkehrstüchtigkeit gefährdet?
Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort – kein Wunder bei der Vielzahl an Medikamenten. Auf dem Beipackzettel stehen in aller Regel Hinweise zur Verkehrstüchtigkeit. Aber auch wenn ein einzelnes Medikament diese nicht beeinflusst, können Wechselwirkungen von Arzneien mit anderen Medikamenten oder Lebensmitteln zu Beeinträchtigungen führen, genauso wie es die
nachlassende Wirkung oder die falsche Dosierung von Medikamenten können. Zudem kann es eine Rolle spielen, ob die Medikamente regelmäßig oder nur zeitweise eingenommen werden und ob eine Behandlung bereits gut eingestellt ist oder sich noch am Anfang befindet.
Welchen Einfluss haben Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit
Die häufigsten Auswirkungen von Medikamenten sind eine verlangsamte Wahrnehmung, verzögerte Reaktionsfähigkeit, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen, Unruhe und Sehstörungen. Außerdem besteht immer die Gefahr einer allergischen Reaktion. Gerade zu Beginn einer Therapie kann es passieren, dass die Wirkung eines Medikamentes schwankt und sich deshalb negativ auf das Befinden auswirkt. Typisch sind etwa Blutdruckmedikamente, die den Blutdruck zu stark senken, was zu Schwindel oder Sehstörungen führen kann.
Bei welchen Medikamenten ist besondere Vorsicht geboten?
• Es ist naheliegend, dass Schlaf- und Beruhigungsmittel Aufmerksamkeit und Reaktionsschnelligkeit beeinträchtigen können. Besonders so genannte Benzodiazepine können gefährlich werden. Sie hemmen die Nerventätigkeit, was zu langanhaltender Müdigkeit bis hin zur Benommenheit, Verwirrtheit und eingeschränktem Urteilsvermögen führen kann. Kopfschmerzen und Schwindel können als Nebenwirkungen auftreten.
• Ähnlich verhält es sich mit starken Schmerzmitteln. Wer Opioide, Morphin oder Codein einnimmt, sollte auf keinen Fall Auto fahren. Leichtere Schmerzmittel wie ASS, Ibuprofen oder Paracetamol wirken auf andere, weniger beeinträchtigende Weise und sind deshalb in der Regel unverdächtig.
• Bestimmte Psychopharmaka können die Wahrnehmungsfähigkeit beeinflussen und das Reaktionsvermögen entsprechend verändern. Motorik und Koordinationsfähigkeit können leiden. Nach der Einnahme von Antidepressiva oder Neuroleptika sollte jeweils individuell erwogen werden, inwieweit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt oder noch gut vertretbar ist. Jüngere Daten aus Patientenstudien legen nahe, dass neuere Antidepressiva eher günstigeren Einfluss auf Fahrtauglichkeit haben als unbehandelte Personen mit Depressionen.
Bei anderen, weit verbreiteten Medikamenten wird die Gefahr der Beeinträchtigung im Straßenverkehr meist unterschätzt.
• Erkältungsmittel beispielsweise können müde machen, Schwindel oder Konzentrationsprobleme hervorrufen.
• Ähnlich verhält es sich bei Allergiemitteln, die wegen ihrer dämpfenden Wirkung sowieso am besten vor dem Schlafengehen eingenommen werden.
• Augentropfen und -salben gegen Entzündungen oder Trockenheit lindern zwar die Symptome, die das Sehen erschweren, können aber selbst ebenso die Sicht beeinträchtigen. Werden bei einer Augenuntersuchung die Pupillen „groß getropft“, muss sogar per
Unterschrift der Verzicht auf das Auto bestätigt werden.
• Bestimmte Wirkstoffe in Mitteln gegen Sodbrennen können ebenfalls das Reaktionsvermögen beeinträchtigen.
• Zu Beginn einer Therapie mit Blutdrucksenkern oder bei Dosierungsänderungen sollte man mit unvermittelten Blutdruckschwankungen und Folgen wie Kopfweh, Benommenheit und Schwindel rechnen und deshalb vorsichtig sein. Zu den allgemeinen Nebenwirkungen der meisten Blutdruckmedikamente zählen außerdem Müdigkeit und vermindertes Reaktionsvermögen.
Wie steht es um medizinisches Cannabis?
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss, also auch nach Einnahme von Cannabis, ist zumindest ordnungswidrig. Für ärztlich verordnetes, medizinisches Cannabis gilt dies jedoch nicht. Allerdings muss die Verschreibung nachweisbar sein. Grundsätzlich sind Patientinnen und Patienten jedoch selbst für ihre Fahrtüchtigkeit verantwortlich: Ist sie eingeschränkt, dürfen sie
nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Das Prinzip Eigenverantwortung
Da es für Medikamente keine gesetzliche Regelung wie die Promillegrenze gibt, sind Verkehrsteilnehmende selbst für ihre Fahrtauglichkeit verantwortlich. Das heißt: Informieren Sie sich bei Ihrer Praxis oder Ihrer Apotheke über die Einflüsse von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit.
• Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, auch frei verkäuflichen
• Angaben auf dem Beipackzettel.
• Die Möglichkeit im Blick behalten, dass auch vermeintlich harmlose Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können und lassen Sie Auto, Motorrad und Fahrrad lieber stehen, wenn man sich nach der Einnahme nicht wohl fühlen.
• Auf Alkohol verzichten – dieser verstärkt die Auswirkungen der Medikamente.
Auf der Homepage unter: www.gesundheitstelefon-rlp.de findet man diesen Text auch zum Nachlesen und Hören. Außerdem gibt es ihn als Podcast – kostenlos auf den gängigen PodcastPlattformen.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.