Nachsendeauftrag bei Post: Anlass, Kosten und Alternativen

Deutsche Post Nachsendauftrag: Das Stellen ist auf einer Postfiliale möglich | Foto: Julia Glöckner
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Nachsendeauftrag bei Post. Nicht immer hat man alle Vertragspartner nach einem Umzug oder einem Todesfamilie in der Familie im Blick. Wer vergisst, einer Bank die neue Adresse mitzuteilen, etwa der Landesoberkasse, über die man mal Bafög bezogen hat oder der Landesbank, bei dem die Coronasoforthilfe der verstorbenen Mutter noch offen ist, sorgt ungewollt für Chaos im Schriftverkehr. Mit einem Nachsendeauftrag ist man auf der sicheren Seite. So lassen sich Briefe vom alten Wohnsitz an die neue Adresse weiterleiten. 

Die Umleitung von Briefen macht beispielsweise Sinn, wenn man Betreuer eines kranken Familienmitglieds wird, man den Nachlass des verstorbenen Vaters verwaltet oder umzieht. Die Postsendungen landen dann im Briefkasten an der eigenen Anschrift. Wer auf wertvolle Sendungen wartet, etwa auf Schreiben von Behörden, Banken, Versicherungen sollte die neue Anschrift mitteilen und dennoch einen Nachsendeauftrag stellen, damit Briefe von vergessenen Absendern weitergeleitet werden. 

Dennoch sollte man allen Kommunikationspartner per E-Mail die neue Anschrift mitteilen, damit sie eine Adressaktualisierung vornehmen. Behörden und Absender können bei wichtigen Briefe wie dem Testament ausschließen, dass sie nachgesendet werden. Schreibt man die gängigen Vorausverfügungen auf dem Briefumschlag "Nicht nachsenden!" oder "Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!", wird der Brief nicht nachgesandt. Damit man genau diese wichtigen Briefsendungen wie neue Bankcards, Testamente, Lebensversicherungen ankommen, sollte man sicherstellen, dass die neue Adresse mitgeteilt ist.

Ausgeschlossen von der Nachsendung sind Zeitungen, Magazine und Briefe aus dem Ausland. Damit sie zugestellt bleiben, sollte man frühzeitig mit den Verlagen in Kontakt treten. 

Ein Nachsendeauftrag bei der Post lohnt sich: Ein Sterbefall in der Familie geht mit viel Schriftverkehr einher. So sind sie auf der sicheren Seite. Pfändungen und Zwangsvollstreckungen an den/die Erblasser:in, die im Worst Case bei den Erben geltend gemacht werden, können unangenehm sein.  | Foto: Julia Glöckner
  • Ein Nachsendeauftrag bei der Post lohnt sich: Ein Sterbefall in der Familie geht mit viel Schriftverkehr einher. So sind sie auf der sicheren Seite. Pfändungen und Zwangsvollstreckungen an den/die Erblasser:in, die im Worst Case bei den Erben geltend gemacht werden, können unangenehm sein.
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Kosten und Fristen beim Nachsendeauftrag bei der Post

Der Auftrag für die Dienstleistung muss nicht erst nach der Ummeldung erfolgen. Das Postunternehmen terminiert den Vertrag auf den Tag des Umzugs. Die Nachsendung kann beauftragt werden in den Filialen der Post und beim Online-Service. Umziehende Personen sollten ihn rechtzeitig stellen, es dauert rund fünf Werktage, bis er greift. 

Nachsendeaufträge sind kostenpflichtig. Die Post bietet sie Privatpersonen gegen 30 Euro an für einen Zeitraum von sechs Monaten.  Die längere Laufzeit von 12 Monaten kostet 50 Euro. Der Nachsendeservice für Geschäftskunden kostet 38 Euro für sechs Monate und 62 Euro für 12 Monate. Der Nachsendeauftrag lässt sich immer wieder verlängern, wenn der bestehende ausläuft. Die Post fragt rechtzeitig nach. 

Gibt es während der Laufzeit des laufenden Nachsendeservices nochmal eine Adressänderung, kann man den Nachsendeauftrag kostenlos ändern, beziehungsweise auf die neue Adresse aktualisieren lassen. Das kann durch einen weiteren Umzug an eine neue Anschrift nötig sein. Auch fürs Stornieren, also Kündigen, entstehen keine Kosten. 

Um sich neben Briefen auch Pakete und Päckchen nachsenden zu lassen, muss man das entsprechende Häkchen im Formular setzen. Der zusätzliche Service für Pakete kostet 7 Euro. 

Verbraucherzentralen warnen vor Anbietern, die Sendungen nachsenden, aber dabei nur wenig Service bieten und für die hohe Kosten fallen werden. Das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Post ist besser. 

Nachsendeauftrag bei der Post: Bei Umzug, einem Sterbefall, dem Kauf einer Eigentumswohnung erhält man viel Post von Ämtern, Notaren, Gerichten. Ein Nachsendeauftrag sichert ab, dass nichts schief läuft.  | Foto: Julia Glöckner
  • Nachsendeauftrag bei der Post: Bei Umzug, einem Sterbefall, dem Kauf einer Eigentumswohnung erhält man viel Post von Ämtern, Notaren, Gerichten. Ein Nachsendeauftrag sichert ab, dass nichts schief läuft.
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Nachsendeauftrag bei der Post? Das sind die Alternativen

Alternativen zum Nachsendeantrag gibt es nur in ähnlichen Situationen, etwa bei Abwesenheit von einigen Monaten: Wer nur für kurze Dauer weg ist, wegen einer Reise, einem Praktikum oder Auslandssemester, kann seine Post einlagern lassen. Den Lagerservice übernehmen Firmen für die vorübergehende Abwesenheit. Subunternehmen wie regionale Versanddienstleister lagern die Briefe ein und senden sie gebündelt an eine angegebene Adresse. Beim Postscan-Service der Post werden alle Sendungen gesammelt und ein Mal pro Monat an eine Packstation oder beliebige Adresse versendet. 

Eine Alternative zum Nachsendeauftrag ist die Umzugsmitteilung, die beim Postunternehmen kostenlos ist. Im Unterschied zur Nachsendung werden Briefe nicht an die neue Adresse geschickt. Diese wird in einer Datenbank vermerkt, die Firmen und Partner, die kooperieren, einsehen können. Wer also Kosten sparen will, kann die neue Adresse einfach mitteilen. Firmen können sie dann in der Datenbank abfragen. jg

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Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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