Vereinbarung unterzeichnet
Notfallseelsorge fester Bestandteil des Katastrophenschutzes

Symbolfoto | Foto: Pixabay

Ludwigshafen. Die Stadt Ludwigshafen, das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz haben die Notfallseelsorge als festen Bestandteil des städtischen Katastrophenschutzes verankert. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, Generalvikar Andreas Sturm des Bistums Speyer sowie Oberkirchenrat Dr. Claus Müller der Evangelischen Kirche der Pfalz unterschrieben am Freitag, 12. November 2021, eine gemeinsame Vereinbarung, welche die Einbindung des von beiden Kirchen getragenen ökumenischen und ehrenamtliches Dienstes regelt. Die Notfallseelsorge ist damit ein fester Bestandteil innerhalb der Betreuungseinheiten der Psychosozialen Notfallversorgung der Stadt. Zuvor hatte es keine schriftlich fixierte Regelung für ihre jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit gegeben. Es ist die erste Vereinbarung dieser Art zwischen einer Stadt und den beiden Kirchen in der Pfalz.

Die Vereinbarung regelt unter anderem, dass die Kirchen der Notfallseelsorge die Fahrtkosten in deren Privatfahrzeugen, die Ausbildungen, Fortbildungen, die Erstausstattung mit Einsatzkleidung und die Geschäftsführungskosten finanzieren. Die Stadtverwaltung kommt für die ergänzende spezifische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie für die Alarmierung, das Einsatzfahrzeug und benötigte Ausrüstung ebenso wie Sicherheitskleidung auf. Die Notfallseelsorge strebt das Eintreffen an der Einsatzstelle innerhalb einer halben Stunde nach der Alarmierung durch die Integrierte Leistelle Ludwigshafen an.

„Mit der Vereinbarung zwischen den Kirchen und der Ludwigshafener Stadtverwaltung wird die enorm wichtige und fordernde Arbeit der Notfallseelsorge und den tatkräftig daran Mitwirkenden nun offiziell in den städtischen Katastrophenschutz eingebunden“, sagte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Seelsorge brauchen wir alle, wenn die Not am größten ist. Es braucht dann Menschen, die einfühlsam zuhören und die eigens geschult in besonderer Gesprächsführung vielfach durch ihr Dasein posttraumatische Langzeitfolgen bei den Betroffenen verhindern helfen können. Wir sind froh, dass wir als Kirchen diese Verantwortung wahrnehmen“, betonte Oberkirchenrat Dr. Claus Müller.

„Die Notfallseelsorge ist Erste Hilfe für die Seele und ein unverzichtbarer Dienst, der Ansprache, Beistand, Dasein und Aufmerksamkeit für die Betroffenen, Angehörigen sowie Einsatzkräfte bietet. Die Notfallseelsorge bietet einen Schutzraum gegen die Ohnmacht der betroffenen Menschen in schwierigen Situationen“, fügte Generalvikar Andreas Sturm hinzu.

Die Notfallseelsorge unterstützt die Einsatzkräfte in Notfällen, Krisensituationen und bei Großschadenslagen. Sie steht allen Betroffenen, Angehörigen, Zeug*innen und Ersthelfer*innen zur Verfügung. Die Situationen, in denen die Notfallseelsorger*innen tätig werden, sind vielfältig. Sie betreuen beispielsweise Angehörige bei unerwarteten, plötzlichen Todesfällen und bei der Suche nach Vermissten sowie bei Identifizierungen. Die Mitglieder der Notfallseelsorge sind gegebenenfalls auch Ansprechpersonen oder Ratgeber für Helfer*innen bei Großschadensereignissen. ps/bas

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Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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