Regelungen in Frankenthal
Silvester im Corona-Jahr

Symbolfoto Silvester. | Foto: anncapictures / Pixabay

Frankenthal. Im Pandemiejahr 2020 ist vieles anders als gewohnt – auch der Jahresabschluss bildet hier keine Ausnahme. Deshalb weist die Stadtverwaltungen auf die an Silvester gültigen Regeln hin, die insbesondere das Abbrennen von Feuerwerk, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen betreffen.

Silvesterfeuerwerk

Laut aktueller Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist sowohl der Verkauf als auch der Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen seit dem 16. Dezember verboten. Die Verordnung verbietet außerdem das Abbrennen von Feuerwerk auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen. Hierzu zählt auch das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten. Verstöße gegen die Landesverordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro oder mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Für den privaten Bereich macht die Landesverordnung keine Vorgaben. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an alle Bürger, auch auf Privatgrund in diesem Jahr auf das Böllern zu verzichten. Ziel aller muss sein, das Gesundheitssystem nicht unnötig zu belasten.

Ausgangssperre

Anders als an den Weihnachtsfeiertagen gibt es in Frankenthal an Silvester keine Lockerung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt im Stadtgebiet ist auch am 31. Dezember zwischen 21 und 5 Uhr generell untersagt – außer es liegen triftige Gründe vor. Hierzu zählen beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeit, Besuch bei Lebenspartner, Verwandten ersten Grades oder die Versorgung von Tieren.

Kontaktbeschränkungen

Für den öffentlichen Raum gelten auch am 31. Dezember die in der aktuellen Frankenthaler Allgemeinverfügung festgehaltenen Regeln: Der Aufenthalt ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Anders als in der aktuellen Landesverordnung werden Kinder hier eingerechnet. Auch für den privaten Bereich wird die Beschränkung der sozialen Kontakte auf ein Minimum empfohlen.

Alle Regelungen sind auf www.corona-frankenthal.de zu finden. Vom 28. bis 30. Dezember, jeweils von 10 bis 14 Uhr, ist unter der Nummer 06233 771-3232 außerdem die Corona-Infohotline der Stadtverwaltung für alle allgemeinen Fragen erreichbar. ps/bas

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Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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