Stadtverwaltung Ludwigshafen zur beschlossenen Altschulden-Regelung
Rheinland-Pfalz/Ludwigshafen. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat das „Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ beschlossen. Damit werden die von einer hohen Liquiditätsverschuldung besonders betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz unmittelbar und effektiv vom größten Teil ihrer Schuldenlast befreit.
Hintergrund ist die Absicht des Landes Rheinland-Pfalz, den Kommunen dabei zu helfen, ihre mitunter immens hohen Schuldenberge abzutragen. Das hatte die regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen sowie die CDU und die Freien Wähler zu Jahresbeginn beschlossen. Für die Umsetzung dieses Vorhabens war eine im April 2022 erfolgte Änderung der Landesverfassung notwendig.
„Historischer Schuldenschnitt“
"Das Land wird wie angekündigt drei Milliarden Euro der Liquiditätskredite der Kommunen übernehmen. Mit diesem historischen Schuldenschnitt ermöglicht das Land den betroffenen Kommunen einen echten finanziellen Neustart“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Innenminister Roger Lewentz, Familienministerin Katharina Binz und Justizminister Herbert Mertin auf einer Pressekonferenz in Mainz.
Stadtverwaltung Ludwigshafen begrüßt die Altschuldenregelung
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Kämmerer Andreas Schwarz begrüßen die Altschuldenregelung, die das Land Rheinland-Pfalz für die hochverschuldeten Kommunen auf den Weg gebracht hat. „Dies ist eine wichtige Säule, um den Kommunen aus der Finanzkrise zu helfen. Speziell in Ludwigshafen finanzieren wir seit vielen Jahren über Kassenkredite außerordentlich hohe Soziallasten. Die Konsequenz daraus ist ein wachsender Schuldenberg, hohe Zinslasten und ein großer Instandhaltungs- und Sanierungsstau in dringend notwendige Infrastruktureinrichtungen. OB Steinruck und ich hoffen darauf, dass der Bund den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen wird und eine ergänzende Schuldenregelung auf den Weg bringt“, erläutert Schwarz.
Die Form der Schuldenregelung, die im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen werden soll, ist etwas komplizierter als eine einfache 50 Prozent-Übernahme, wie Schwarz erklärt. Zum einen gibt es einen Sockelbetrag, der unberücksichtigt bleiben soll, und einen Stichtag, der für die Übernahme der Schulden maßgeblich ist. Darüber hinaus gibt es eine dreiteilige Betrachtung der Schulden, die in das Portfolio des Landes übergehen sollen. Einen an der Einwohnerzahl ausgerichteten Teilbetrag, einen 50 Prozent-Bereich und einen Zuschlag für die Kommunen mit einer besonders hohen pro-Kopf-Verschuldung. „Interessant wird es noch sein, wie die "technische" Lösung des Transfers aussehen wird. Nach den mir vorliegenden Informationen wird den Kommunen ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie in dem bisherigen Teil-Entschuldungsprogramm KEF verbleiben wollen oder in das neue Programm wechseln. Hier soll ein entsprechender Vertrag zwischen der Kommune und dem Land ausgehandelt werden, um eine nachhaltige Ausrichtung des kommunalen Haushaltes zu erreichen. Das wird angesichts der Haushaltssituation in Ludwigshafen eine große Herausforderung“, so Schwarz.
Der Beigeordnete nahm am 26. September 2022 am Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ in Berlin teil, um sich erneut für eine faire Finanzverteilung einzusetzen. Dort waren unter anderem auch Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas präsent.ps/bas
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Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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