Winterreifen und Schneeketten sind teilweise Pflicht
Andere Länder, andere Regeln

Wer in Winterurlaub fährt, muss auf seine Profiltiefe achten und eventuell Schneeketten einpacken.  | Foto: DEKRA
  • Wer in Winterurlaub fährt, muss auf seine Profiltiefe achten und eventuell Schneeketten einpacken.
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Auto. In Nachbarländern gelten für Winterreifen teilweise andere Vorschriften als zu Hause in Deutschland. „Wer mit dem Auto in den Winterurlaub startet, muss bei den Winterreifen auf genügend Profil achten und sollte sicherheitshalber auch Schneeketten einpacken“, sagt Christian Koch, Reifensachverständiger bei Dekra.

Deutschland: „Situative Winterreifenpflicht“
In Deutschland müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenbedingungen („situative Winterreifenpflicht“) mit „wintertauglicher“ Bereifung ausgestattet sein, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen 60 Euro Regelbuße, bei Behinderung 80 Euro und ein Punkt im Fahrerlaubnisregister. Koch: „Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter, wir empfehlen bei Winterreifen aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter analog zu den österreichischen Vorgaben.“
Wichtig zu beachten: Neuere Reifen ab Produktionsdatum Anfang 2018 müssen das Alpine-Symbol („Berg mit Schneeflocke“) tragen, um als wintertaugliche Bereifung zu gelten. Das M+S-Symbol wird nur noch bei älteren Reifen für eine Übergangszeit bis Herbst 2024 akzeptiert.

Österreich: Mindestens vier Millimeter Winterreifenprofil
Österreich-Urlauber müssen beachten: Winterreifen müssen noch mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben, sonst gelten sie als nicht wintertauglich. Bei Verstößen können Bußgelder von 35 Euro, bei Gefährdung bis zu 5000 Euro fällig werden. Ähnlich wie in Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Schneematsch und Eisglätte sind von 1. November bis 15. April auf allen Rädern Winterreifen vorgeschrieben. Auf durchgehend verschneiten Fahrbahnen sind alternativ Schneeketten auf den angetriebenen Rädern erlaubt.

Italien: Über den Brenner nur mit Winterreifen
In Italien müssen von 15. November bis 15. April auf der Brenner-Autobahn sowie im Aosta-Tal grundsätzlich Winterreifen montiert sein, und zwar unabhängig vom Straßenzustand. Daneben ist auf zahlreichen anderen Straßen mit einer Winterreifenpflicht zu rechnen. Wann und wo Winterpneu notwendig sind, legen die regionalen Behörden nach Bedarf fest. Wichtig: Auch die Ausrüstung mit Schneeketten kann angeordnet werden.

Schweiz: Mit Sommerreifen droht Mithaftung
In der Schweiz gibt es für Pkw keine generelle Winterreifenpflicht, die Autofahrer müssen selbst auf geeignete Bereifung achten. Bei Behinderung des Verkehrs droht eine Geldbuße, bei einem Unfall mit Sommerbereifung kann auf den Autofahrer eine Mithaftung zukommen. Bei entsprechender Witterung können die Behörden durch Schilder eine Schneekettenpflicht anordnen.

Frankreich: Auf Beschilderung achten
Auch in Frankreich gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht für Winterreifen. Bei Bedarf können die Behörden aber Winterreifen oder auch Schneeketten durch Beschilderung vorschreiben. Winterreifen müssen noch mindestens 3,5 Millimeter Profil aufweisen.

Montage von Schneeketten zuhause üben
Wer Schneeketten einpackt, sollte darauf achten, dass die Größe zu den montierten Reifen passt. Damit die Montage unterwegs bei Kälte oder gar im Dunkeln leichter von der Hand geht, empfiehlt es sich laut Dekra, das Anlegen der Ketten zuhause einmal zu üben. Handschuhe und Taschenlampe sind dabei hilfreich und sollten in der kalten, dunklen Jahreszeit ohnehin zur Standardausrüstung im Auto gehören.
Fahrzeuge mit Schneeketten dürfen in der Regel nur auf durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckten Straßen und maximal 50 Stundenkilometer schnell fahren. Höhere Geschwindigkeiten und das Fahren auf Fahrbahnen ohne Schneedecke können nach kurzer Zeit die Reifen oder gar das Fahrzeug beschädigen. ps

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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