Räum- und Kehrpflicht von Straßen und Gehwegen
Viernheim. Der Herbst steht vor der Tür und mit ihm das Laub. Die abgefallenen Blätter können zu einer rutschigen Stolperfalle werden, weshalb das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung die Bürgerinnen und Bürger an ihre Räum- und Kehrpflicht von Straßen und Gehwegen erinnert. Die vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Laub und Schnee auch das Entfernen von Unkraut und Unrat auf dem Bürgersteig, damit Regenwasser – gerade in großen Mengen – ungehindert abfließen kann. Die Kehrpflicht...