Wer kann wo und wie den Antrag stellen?
Corona-Überbrückungshilfe

Foto: Vektor Kunst/Pixabay

Coronavirus. Bis zu 75 Prozent ihrer Einbußen sollen Unternehmen als Ausgleich erhalten, wenn sie aufgrund der beschlossenen Corona-Maßnahmen für die nächsten vier Wochen schließen müssen. Wo und wie man diese Überbrückungshilfe beantragen kann, wissen die ARAG Experten.

Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können nach Auskunft der ARAG Experten die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nach Auskunft der ARAG Experten immer nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser sogenannten „prüfende Dritte“ kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und dort den Antrag online stellen.

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragssteuerlich registriert ist. Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolgt über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte unter www.arag.de/coronavirus/firmen-und-freiberufler

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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