Alternativen zu Böllern, Raketen und Himmelslaternen
Der Jahreswechsel wird still

Mit Wunderkerzen ins neue Jahr starten | Foto:  Free-Photos/Pixabay
  • Mit Wunderkerzen ins neue Jahr starten
  • Foto: Free-Photos/Pixabay
  • hochgeladen von Jessica Bader

Silvester. Wie so vieles in diesem Pandemie-Jahr wird auch Silvester anders, als es jemals war. Es wird still. Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft. Für Haustiere und lärmempfindliche Menschen vielleicht ein Segen, für die meisten jedoch ein eher trister Jahresabschluss. Und weder Pyrotechnik aus dem Internet noch aus Nachbarländern sind eine ratsame Alternative. Denn die sind teilweise ebenso verboten wie Himmelslaternen. Was an Silvester noch erlaubt und was untersagt ist, fassen die ARAG Experten zusammen.

Silvester-Partys tabu

In der Öffentlichkeit gilt ein generelles Versammlungsverbot. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 (zum Beispiel Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen) gibt es in diesem Jahr nicht. Dennoch ist die private Böllerei nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre.

Pyrotechnik aus dem EU-Ausland

Wer nun auf die Idee kommt, Pyrotechnik online oder in Nachbarländern zu kaufen, wird von den ARAG Experten eindringlich gewarnt. In den EU-Staaten erhältliche Feuerwerkskörper müssen durch eine der 13 von der EU benannten Prüfstellen zugelassen sein. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Geprüfte Feuerwerkskörper weisen eine Registrierungsnummer, das CE-Zeichen und die Kennnummer der Prüfstelle auf. Die BAM hat zum Beispiel die europaweit gültige Kennnummer 0589. Werden die Böller im Internet gekauft, ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben. Außerdem sind etwa in Polen oder Frankreich auch Feuerwerkskörper der Klasse F3 frei verkäuflich, während diese in Deutschland für Privatpersonen nicht erlaubt sind. Gleiches gilt für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie zum Beispiel Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der „kleine Grenzverkehr“ eine Quarantäne nach sich zieht.

Wer noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt hat, darf die Feuerwerkskörper, wenn sie kühl und trocken gelagert waren, privat abfeuern. Dennoch raten die ARAG Experten auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Knallerbsen und Co.

Dieses Jahr war verrückt und chaotisch genug. Wieso also nicht den Jahreswechsel bewusst ruhig gestalten? Romantik statt Lärm? Kerzenduft statt Schwarzpulvergestank? Mit Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalischem Feuer alles kein Problem. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress.

Himmelslaternen tabu

Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Die drei Frauen, die mit den fliegenden Lampions Silvester feiern wollten, wurden zu hohen Geldstrafen wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es unter www.arag.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

31 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

RatgeberAnzeige
Die Baufinanzierungsberater der Sparkasse Rhein Neckar Nord beraten kompetent bei der Suche nach der perfekten Immobilie und haben alle Zusatzqualifikationen, die sie in Sachen Finanzierung energetischer Sanierungen zu Experten machen | Foto: Puwasit Inyavileart/stock.adobe.com
5 Bilder

Baufinanzierung Sparkasse: Warum eine Modernisierung jetzt Sinn macht

Baufinanzierung Sparkasse. Auf der Suche nach der Traumimmobilie? Die Sparkasse Rhein Neckar Nord ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Schritt für Schritt begleiten die Baufinanzierungsexperten der Sparkasse ihre Kunden auf dem Weg zum Eigenheim. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Baukredit benötigt wird oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie. Egal, ob Haus, Wohnung oder Grundstück - die Experten beraten ausführlich zu passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Baufinanzierung...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ