Aus Kranken- und Altenpflegeschulen werden Pflegeschulen
Entwurf zum Pflegeberufereformgesetz
Pflege. „Wie wichtig die Arbeit von Pflegerinnen und Pflegern ist, erleben wir in diesen Tagen ganz besonders. Deshalb ist es gut, dass wir heute einen weiteren Schritt gehen, um unsere Pflegeausbildung auf ein modernes Fundament zu stellen“, sagten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute im Anschluss an die Kabinettssitzung. Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung den Gesetzentwurf beschlossen, nach dem künftig Kranken- und Altenpflegeschulen zu Pflegeschulen werden sollen.
„Wir haben die Weichen gestellt, damit die neue Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/2021 umgesetzt werden kann. Die drei Ausbildungsberufe Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege sind in einer neuen modernen Ausbildung zusammengefasst, die den vielfältigen pflegerischen Aufgaben der heutigen Zeit gerecht wird. Mit dem heutigen Gesetzentwurf schaffen wir auch bei den Schulen die rechtlichen Grundlagen, die dafür notwendig sind“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
„Wir brauchen gutes Personal und wir brauchen mehr Personal. Deshalb ist die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes ein zentrales Vorhaben der Landesregierung. Wir legen jetzt die Grundlagen dafür, dass wir auch in Zukunft genügend hoch qualifiziertes Personal für den Pflegebereich auszubilden“, betonte Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Der Gesetzentwurf, der jetzt an den Landtag weitergegeben wird, regelt den Übergang der bisherigen Krankenpflege- und Altenpflegeschulen in die neue Schulform Pflegeschule. Diese sollen, sofern sie nicht Teil einer öffentlichen berufsbildenden Schule sind, als Bildungseinrichtungen eigener Art geführt werden. Darüber hinaus wird die Schulaufsicht der Schulen geregelt sowie die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen, die durch die Vorgaben des Bundesgesetzes vorgesehen sind.
Durch die Einführung des neuen Gesetzes kommen auf die Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz umfangreiche Aufgaben zu. Die beteiligten Ministerien für Bildung und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unterstützen sie deshalb mit dem Projekt „Information, Schulung und Beratung der Pflegeschulen zur Einführung und Umsetzung des Pflegeberufegesetzes“. Dabei erhalten die 78 Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz von Oktober 2019 bis Juli 2020 umfassende Beratungen und Schulungen zu den theoretischen und konzeptionellen Grundlagen der neuen Ausbildung. Durchgeführt wird das Schulungs- und Beratungsprojekt durch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip).
Damit die neue Ausbildung in den rheinland-pfälzischen Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben einheitlich umgesetzt werden kann, wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundes ein verbindlicher Lehrplan erarbeitet, der im Entwurf den Schulen zur Verfügung steht.
Im Vorfeld des neuen Gesetzes waren auf Landesebene zahlreiche wichtige Schritte unternommen worden: Die Ausbildungsberufe Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer einheitlichen Ausbildung zusammengefasst, die Landesverordnung zur Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege ist in Kraft getreten, die Ausbildungsbudgets zur Finanzierung der Pflegeschulen und der Träger der praktischen Ausbildung wurden vereinbart, die für den Aufbau eines Ausgleichsfonds zur Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung zuständige Stelle wurde bestimmt und hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.
Darüber hinaus sind wichtige Vorarbeiten für die Sicherstellung der vollkommen neu konzipierten praktischen Ausbildung in Angriff genommen und sieben neue Professorenstellen an der Universität Trier und der Hochschule Ludwigshafen zur Einrichtung des grundständigen Pflegestudiums geschaffen worden. ps
Weitere Informationen:
Mehr zur generalistischen Pflegeausbildung erfahren Interessierte unter www.pflegefachkraft.rlp.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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