Erntefahrten an Sonn- und Feiertagen
In der Pfalz wird geerntet
Pfalz. Es ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Ab dem kommenden Wochenende sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Das hat Landesminister Volker Wissing, der sowohl für Verkehr wie für die Landwirtschaft zuständig ist, mitgeteilt. Er bittet Ernte- und Autofahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.
„Unsere Landwirte versorgen uns mit wichtigen Lebensmitteln aus der Region", sagte Wissing. Damit die Ernte rechtzeitig und in guter Qualität eingefahren werden kann, seien Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig, so der Landwirtschafts- und Verkehrsminister. Er hat auch in diesem Jahr eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für die jeweiligen Erntezeiträume erteilt. „Damit sichern wir die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und stellen den Landwirten die notwendige Infrastruktur für ihre Ernte bereit“, so Wissing.
In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von Sonntag, 28. Juni, bis Montag, 30. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von Sonntag, 16. August bis Sonntag, 15. November, und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von Sonntag, 16. August bis Sonntag, 20. September. In dieser Zeit sind Erntetransporte für die jeweiligen Erzeugnisse auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie beispielsweise Mähdrescher fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen manchmal falsch ein. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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