Coronakrise: Keine Ausgangssperre, aber Kontaktverbot in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Nur noch Zwei-Personen-Gruppen erlaubt

In Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine Ausgangssperre geben. Stattdessen werden Menschenansammlungen ab fünf Personen strikt untersagt. | Foto: Levan/stock.adobe.com
  • In Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine Ausgangssperre geben. Stattdessen werden Menschenansammlungen ab fünf Personen strikt untersagt.
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Update 22. März, 17.40 Uhr: Bundeskanzlerin Angela Merkel betont, dass es zum aktuellen Zeitpunkt keinen Impfstoff gäbe. Sie appelliert an die Bürger, dass das soziale Leben so weit wie möglich zu reduzieren sei, um das Gesundheitssystem zu schützen. Es gehe darum, Zeit zu gewinnen. Die Situation im öffentlichen Raum an diesem Wochenende sei bereits eine ganz andere als am letzten Wochenende. Das berühre sie sehr. Noch einmal fordert sie alle Bürger auf: "Bitte ziehen sie alle mit. Tun Sie jetzt das, was richtig ist für unser Land. Zeigen sie Vernunft und Herz." 

Update 22. März, 17.20 Uhr: Heute haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einheitliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen beschlossen, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dabei haben sie sich auf ein Kontaktverbot geeinigt. Um die schnelle Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind in ganz Deutschland Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Personen aus dem eigenen Haushalt sind von dem Verbot ausgenommen. 

Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt

„Wir befinden uns in einer historischen Situation. Die alarmierende Lage in anderen Ländern der Europäischen Union – insbesondere in Italien und Frankreich – verdeutlicht von Tag zu Tag mehr: Die Lage ist sehr ernst, es geht letztlich um Leben und Tod.In dieser Zeit der maximalen Verunsicherung in der Bevölkerung war es wichtig, dass wir für größtmögliche Klarheit sorgen und eine einheitliche Regelung zum Schutz der Menschen gefunden haben. Einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern hätte die Unsicherheit in der Bevölkerung verschärft“, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Wir danken all denjenigen, die sich vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen in ganz Deutschland und auch hier bei uns in Rheinland-Pfalz sehen wir es deshalb als notwendig an, die Maßnahmen zu erweitern. Damit wollen wir die Infektionskurve abflachen, damit auch bei hohen Krankheitsfällen stets genügend Intensivplätze zur Verfügung stehen und die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. 
Die Gefahr ist der häufige unmittelbare soziale Kontakt. Deshalb wurde dieser nun starkt beschränkt. Dabei ist es egal, ob der Kontakt im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld stattfindet. Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien.

Kontaktsperre: Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

  1. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes sind auf ein absolutes nötiges Minimum zu reduzieren  
  2. In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
  10. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

In Rheinland-Pfalz werden viele dieser Maßnahmen bereits umgesetzt, folgendes wird sich verändern:
Der Kreis der Kontaktpersonen wird weiter eingeschränkt, um die Ansteckungsgefahr zu senken. Weitere Dienstleistungen werden verboten: Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

„Uns ist bewusst, dass alle getroffenen Maßnahmen und insbesondere die strikte Begrenzung von sozialen Kontakten den Alltag der Bürgerinnen und Bürger einschneidend verändert“, so die Ministerpräsidentin. „Aber wir sehen aktuell in unserer Nachbarregionen "Grand Est" in Frankreich und in Italien wie rasant und wie tödlich die Folgen der Corona-Pandemie sein können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Kontaktverzicht heute, kann morgen Leben retten. Wir sind es unseren Mitbürgern schuldig, die eine Vorerkrankung haben oder älter sind. Es geht buchstäblich um Leben und Tod! Wir sind es auch den Ärzten und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen, Polizisten und Polizistinnen, Feuerwehrleuten, Rettungskräften und denjenigen, die z.B. in Lebensmittelläden, Bahnen oder Bussen unser Leben am Laufen halten, schuldig. Sie arbeiten jetzt schon bis zur Erschöpfung. Es ist die Aufgabe eines jeden, in dieser historischen Situation Vernunft und Verständnis zu zeigen und es ist unsere Pflicht, sie zu unterstützen, indem wir die Schutz-Maßnahmen einhalten“, appellierte die Ministerpräsidentin an die Rheinland-Pfälzer.

Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird, dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.

Update 22. März, 17.00 Uhr: Bund und Länder haben heute in einer Videokonferenz beschlossen, dass es laut Deutscher Presse-Agentur aktuell keine landesweite Ausgangssperre geben wird. Stattdessen wurde sich auf ein Kontaktverbot geeinigt. Um die schnelle Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sind in ganz Deutschland Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Personen aus dem eigenen Haushalt seien von dem Verbot ausgenommen. Für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde diese Regelung bereits wenige Tage zuvor beschlossen.

Update 22. März, 14.35 Uhr: Angela Merkel bespricht jetzt mit den Ministerpräsidenten des Landes, ob es eine landesweite Ausgangssperre geben soll. 

Update 20. März, 22.19 Uhr: Baden-Württemberg verhängt nun ebenfalls strengere Maßnahmen. Es wird unter anderem untersagt sich in Gruppen mit mehr als drei Personen im öffentlichen Raum aufzuhalten. 

Update 20. März, 20.51 Uhr: Auch im Landkreis Bad Dürkheim wird eine beschränkte Ausgangssperre ab Samstag, 21. März, bis Freitag, 3. April, verhängt. Die Stadt Ludwigshafen und auch Speyer untersagt ebenfalls das Betreten öffentlicher Plätze. 

Update 20. März, 15.14 Uhr Pressekonferenz des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidentin Malu Dreyer gab in der Pressekonferenz des Landes Rheinland-Pfalz am 20. März bekannt, dass es aktuell grundsätzlich keine landesweite Ausgangssperre geben wird. Noch wenige Stunden zuvor haben die Städte Neustadt an der Weinstraße und Landau, sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße ein Betretungsverbot verhängt. (Nähere Informationen im unteren Abschnitt) Die Ministerpräsidentin erklärt nun, dass Menschenansammlungen ab fünf Personen im restlichen Rheinland-Pfalz strikt untersagt sind. Es handelt sich dabei also nicht, um eine konkrete Ausgangssperre, sondern um eine Ausgangsbeschränkung.

Darüber hinaus werden folgende Einrichtungen geschlossen:
1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind. Die Maßnahmen treten ab Mitternacht in Kraft. Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.

Dreyer appelliert an die Bürger, es gehe um den Schutz von älteren und kranken Menschen, daher soll jeder vernünftig handeln, Abstand halten und Zuhause bleiben. Ein einheitliches Vorgehen wäre laut der Ministerpräsidentin besser, aber einzelne Landkreise und Städte dürfen laut der Rechtsverordnung in Abstimmung mit der Landesregierung Ausgangssperren verhängen.

Strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze

Die Landesregierung hat heute eine Verordnung erlassen, die den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und der französischen Grenze reglementiert. „Nachdem wir beobachten mussten, dass es zu starken Verkehrsströmen aus der französischen Risikoregion Grand Est insbesondere in die Süd-Pfalzgekommen ist, haben wir Maßnahmen zur Begrenzung getroffen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Grünen unternehmen. Diese Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können ab Montag, 22. März, Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Reisebeschränkungen in der Corona-Krise 

Ab sofort sind Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für COVID-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt. Außerdem ist der Transit aus diesen Risikogebieten durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz verboten. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie heute erlassen. Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort sei eine ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei mitzuführen, zudem seien bei Fahrten mit einem Fahrzeug die Pendlerbescheinigungen gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Diese Bescheinigungen können auf den Seiten der Bundespolizei unter heruntergeladen werden.

Wirtschaftsminister Volker Wissing äußert sich zu den Hilfsprogrammen für Unternehmen. "Die Betriebe werden hart, teilweise sehr hart getroffen", so der Minister. Deshalb wurde jetzt eine Stabstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Es wird ein Zuschussprgramm des Bundes für Solo- und Kleinstunternehmen geben. Dieses soll schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Der Zuschuss stünde dann für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern zur Verfügung. 
Bei Liquiditätsschwierigkeiten sollen sich Unternehmer an die Hausbank wenden, um Hilfe zu erhalten. Kredite sollen helfen, um die Liquiditätskrise hinwegzukommen. Niemand solle existenziell getroffen werden. Für alle Unternehmen soll es ein passendes Hilfsangebot geben. Das gilt für Kleinstunternehmen, aber auch für große Unternehmen. Nächste Woche soll es weitere Informationen zu den Hilfsangeboten geben.

Es gebe außerdem Probleme in der Landwirtschaft, da Erntehelfer aus dem Ausland nicht über die Grenze kommen können. Deshalb gibt es die Anfrage an die Bundesregierung, Grenzübergänge für Erntehelfer möglich zu machen. Wer Interesse hat, sich als Erntehelfer zu engagieren, findet weitere Infos auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz
Wenn alle Menschen die Empfehlungen einhalten, sei die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Krise schneller überstanden ist. Es ist noch nicht klar, welche Maßnahmen noch weiter ergriffen werden müssen. Wenn Programme auf Bundesebene stehen, könne Rheinland-Pfalz zusätzlich unterstützen. Man wolle nicht wie Bayern als Bundesland vorpreschen. 

Umweltministerin Ulrike Höfken erklärt, dass die Kapazitäten für Corona-Tests erhöht wurden. Geschultes Personal soll aus allen möglichen Bereichen eingesetzt werden. Das betrifft beispielsweise auch Tierärzte.
Ein Schreiben an den Einzelhandel gibt die Auflagen zur Öffnung vor. So müsse nun der Zutritt gesteuert werden, also Einlasskontrollen vorgenommen und die Verhaltensregeln der Menschen kontrolliert werden.Kunden müssen sich am Eingang oder Ausgang desinfizieren können, bei Selbstbedienung müssen Einmalhandschuhe angeboten und Oberflächen mit ständigem Körperkontakt wie die Griffe von Einkaufswagen müssen regelmäßig gereinigt werden. 

Neustadt an der Weinstraße verhängt Betretungsverbot

Update 20. März, 13.44 Uhr: Die Stadt Neustadt an der Weinstraße untersagt ebenfalls das Betreten öffentlicher Orte. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, erlässt Oberbürgermeister Marc Weigel ab Samstag, 21. März, zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April, ein Betretungsverbot für öffentliche Orte.  Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Das Betretungsverbot bedeutet ganz konkret, dass das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen untersagt ist. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen sowie Lebensmittel einzukaufen. Wer sich an öffentlichen Orten im Freien aufhalten möchte, darf das nur noch alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, hierzu zählen auch Spaziergänge, Joggen oder Gassigehen. 
Der Oberbürgermeister habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, dennoch sei diese Maßnahme erforderlich, da trotz vielfacher Appelle an die Bürger es noch immer nicht gelungen ist, die soziale Distanz zu erreichen, die wir im Kampf gegen den Virus benötigen. 

Landau sowie Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim verhängen Betretungsverbot

Update 20. März, 13.30 Uhr: Die Stadt Landau, sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim stehen unter einem ähnlichen Betretungsverbot wie die Stadt Freiburg. Ab Samstag, 21. März, bis Freitag, 3. April, dürfen Menschen keine öffentlichen Orte mehr betreten. Um 14 Uhr gibt es eine Pressekonferenz des Landes Rheinland-Pfalz mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken.

Update 20. März, 12.13 Uhr: Drei Landkreise in Bayern und die Stadt Freiburg haben bereits Ausgangssperren beziehungsweise ein Betretungsverbot verhängt. "Samstag ist ein entscheidender Tag, den haben wir besonders im Blick", erklärte nun Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, zum Thema Ausgangssperren in einem Interview mit dem "Spiegel".  Er setze darauf, dass die Bevölkerung freiwillig bereit ist, das Sozialleben einzuschränken. Man werde das Verhalten am Wochenende im Blick halten. Wenn die Menschen nicht freiwillig verzichten, drohen weitergehende Maßnahmen. 

Update 19. März, 21.55 Uhr: Die Stadt Freiburg im Breisgau verhängt ab 21. März bis 3. April ein Betretungsverbot. Öffentliche Orte dürfen nicht mehr betreten werden. Arbeit, Arzt, Supermarkt und Apotheke sind gestattet. Hilfsbedürftige Menschen sollen weiterhin versorgt werden. Die Freiburger dürfen sich für Sport und Bewegung mit Personen aus demselben Haushalt im Freien aufhalten. Von allen anderen Menschen soll Abstand gehalten werden, erklärte Oberbürgermeister Martin Horn.

Update 19. März, 13.00 Uhr: Eine weitere Ausgangssperre wurde im Landkreis Wunsiedel in Bayern verhängt. Betroffen davon sind das Stadtgebiet von Hohenberg an der Eger, der Hohenberger Ortsteil Neuhaus sowie der Ortsteil Fischern, der zu Schirnding gehört.

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder droht bei seiner Regierungserklärung im Landtag Bayern mit einer bayernweiten Ausgangssperre als Reaktion auf die Menschen, die sich trotz der dringlichen Bitte nicht freiwillig Zuhause aufhalten. 

Update 19. März, 9.29 Uhr: Gestern wurde die erste Ausgangssperre in Deutschland verhängt. Betroffen ist die Stadt Mitterteich in Bayern. Das Landratsamt Tirschenreuth beschloss das Ausgehverbot bis 2. April. Niemand darf dort sein Zuhause ohne triftigen Grund verlassen. Ausgenommen sind beispielsweise der Hin- und Rückweg zur Arbeit (mit Bescheinigung des Arbeitgebers), sowie Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens. Auch bedürftige Angehörige dürfen versorgt werden. Die Ausgangssperre wird überwacht von der Polizei. Flugblätter und Durchsagen der Feuerwehr sollen die Öffentlichkeit auf das Verbot hinweisen.

Stand 18. März, 14.49 Uhr:
Coronavirus.
In Italien, Frankreich, Spanien, Österreich und Belgien gibt es sie bereits: die Ausgangssperre. Rund 8.200 Menschen in Deutschland sind laut Robert-Koch-Institut mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Die Gefährdungslage wurde am Dienstag, 17. März, von "mäßig" auf „hoch“ gestuft. Die Regierung wolle allerdings noch nicht so weit gehen. Einige Bürger fordern bereits eine Ausgangssperre in Deutschland, da sich immer noch viele ohne triftigen Grund im Freien aufhalten würden.

Doch was bedeutet eine Ausgangssperre eigentlich für die Bürger?

In den EU-Ländern mit Ausgangssperren dürfen die Menschen das Haus nur verlassen, wenn sie einkaufen oder arbeiten müssen. Ein Gang zum Arzt oder Gassi mit dem Hund ist ebenfalls erlaubt. Allerdings muss immer dokumentiert werden, warum ein Bürger das Haus verlassen muss. Wer sich daran nicht hält, muss mit Geldstrafen rechnen. In Deutschland ist ein Ausgangsverbot bisher nicht vorgesehen. Die möglichen Ausmaße können bisher nur durch die Einschränkungen aus den EU-Ländern abgeleitet werden. Gestern hatte sich Kanzleramtsminister Helge Braun im ZDF gegen diese Maßnahme ausgesprochen. In Deutschland wurden bereits zahlreiche Einschränkungen vorgenommen. Es gibt kaum noch einen Grund, das Haus, außer für das Nötigste, zu verlassen.

Eine Hürde für eine Ausgangssperre stellt das Grundgesetz „Recht auf Bewegungsfreiheit“ (Artikel 11 Grundgesetz) dar. Das Gesetz besagt, dass alle Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet genießen. Dieses Recht darf nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden. Ob das Coronavirus ein solcher Fall ist, muss von der Regierung erwogen werden. Die Maßnahme könnte die Verbreitung des Virus verlangsamen.

Häusliche Quarantäne im Vergleich zur Ausgangssperre

Anders sieht es mit der häuslichen Quarantäne aus. Sie wird bei Covid-19 Verdachtsfällen und Erkrankten vom Gesundheitsamt verhängt. Sie beträgt meist 14 Tage und wird behördlich überprüft. Da ist selbst Gassigehen mit dem Hund nicht mehr erlaubt. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz. laub

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Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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