Stimmen für die Natur: So kann man an der Naturwunderwahl 2025 teilnehmen

Im vergangenen Jahr wurde der Langwarder Groden in Niedersachsen zum "Naturwunder des Jahres 2024" gekürt. Wer gewinnt in diesem Jahr den Titel? | Foto: Florian Trykowski
  • Im vergangenen Jahr wurde der Langwarder Groden in Niedersachsen zum "Naturwunder des Jahres 2024" gekürt. Wer gewinnt in diesem Jahr den Titel?
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Deutschlandweit. Ab sofort können sich Organisationen, Vereine und Verbände aus ganz Deutschland für die Naturwunderwahl 2025 bewerben. Die Heinz Sielmann Stiftung und der Deutsche Wanderverband laden dazu ein, außergewöhnliche Naturphänomene vorzustellen – direkt aus der eigenen Region.

Mit der jährlich stattfindenden Naturwunderwahl möchten die Heinz Sielmann Stiftung und der Deutsche Wanderverband die Aufmerksamkeit auf einzigartige und schützenswerte Naturlandschaften oder -erscheinungen in Deutschland lenken. Ob bizarre Felsformation, geheimnisvolle Moorlandschaft, jahrhundertealtes Naturdenkmal oder atemberaubendes Landschaftspanorama – gesucht werden Naturwunder, die aufgrund ihrer besonderen Schönheit oder Einzigartigkeit begeistern und zum Schutz unserer Umwelt anregen.

„Die Naturwunderwahl ist eine wunderbare Gelegenheit, die Vielfalt unserer heimischen Landschaften sichtbar zu machen und sich für ihren Schutz einzusetzen. Wir laden alle naturverbundenen Organisationen ein, den schönsten Naturschauplatz in ihrer Region ins Rennen zu schicken“, sagt Florian Amrhein, Pressesprecher der Heinz Sielmann Stiftung.

So funktioniert die Bewerbung

Teilnahmeberechtigt sind Organisationen, Vereine und Verbände – Einzelpersonen sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Jede teilnehmende Institution darf genau ein Naturwunder vorschlagen. Einreichungsschluss ist Sonntag, 15. Juni 2025.

Aus allen eingereichten Vorschlägen wählt eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Heinz Sielmann Stiftung und des Deutschen Wanderverbands bis Anfang Juli die neun beeindruckendsten Naturphänomene aus, die in den offiziellen Wettbewerb gehen.

Anschließend entscheidet das Publikum in einer öffentlichen Online-Abstimmung, welche Naturschönheit als „Naturwunder des Jahres“ ausgezeichnet wird. Die Online-Abstimmung findet vom 11. August bis 28. September 2025, auf der Webseite der Heinz Sielmann Stiftung statt.red

Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.sielmann-stiftung.de/naturwunder

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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