Konjunkturpaket: Bis zu 6000 Euro Prämie für Elektroauto
Umweltbonus bei Kauf bis 2025

Konjunkturpaket: Der Kauf eines Elektroautos wird von der Bundesregierung mit einer Prämie gefördert.  | Foto: andreas160578/Pixabay
  • Konjunkturpaket: Der Kauf eines Elektroautos wird von der Bundesregierung mit einer Prämie gefördert.
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Elektromobilität. Viele Menschen spielen mit dem Gedanken auf ein Elektroauto umzusteigen. Einen Anlass gibt die Bundesregierung indem sie den Kauf von elektronisch betriebenen Fahrzeugen fördert. Erst kürzlich wurde das Förderprogramm bis Ende 2025 verlängert und die Kaufprämie, auch Umweltbonus genannt, nun - befristet bis Ende 2021- innerhalb des Konjunkturpaketes in der Coronakrise auf bis zu 6.000 Euro verdoppelt. Zusätzlich sind Steuervorteile möglich. 

Konjunkturpaket: Umwelt-Prämie für Elektroauto

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Antrieb des Fahrzeuges ab: 6.000 Euro erhalten Käufer eines Batterie- oder Brennstoffzellen betriebenen Autos und bis zu 4.500 Euro beim Kauf eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug. Die Fördersumme gilt für Fahrzeuge im Wert von bis zu 40.000 Euro auf der Nettopreisliste. Für Fahrzeuge ab 40.000 bis 65.000 Euro Nettolistenpreis können Interessierte bis zu 5.000 Euro Förderung erhalten. Eine weitere Bedingung ist eine Zulassung nach dem 4. November 2019. Zum Vergleich: Vorher gab es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride.

Bund und Industrie tragen den Zuschuss je zur Hälfte. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Anträge können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite dieses Bundesamtes online stellen. Das Förderprogramm steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht.

Konjunkturpaket: Mehrwertsteuersenkung auch beim Autokauf

Einen weiteren Kaufanreiz soll die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent setzen. Die Reduzierung gilt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Zusätzliche Kaufanreize für das Elektroauto

Die Bundesregierung gibt an, dass das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei sei, um die E-Mobilität zusätzlich zu fördern. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird die "Tankfüllung" ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen. Außerdem: Wer sich ein Elektroauto neu zulegt, ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Neu hinzu kommt die Förderung von akustischen Warnsignalen für geräuscharme Elektrofahrzeuge mit einem pauschalen Wert von 100 Euro.

Konjunkturpaket: Stromkosten für Elektroauto abgefedert

Auch bei den Stromkosten sollen die Bürger entlastet werden. Dafür soll die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. So sollen Strompreiserhöhungen, die für 2021 schon im Raum standen, abgefedert und der Kauf eines Elektroautos auch unter diesem Gesichtspunkt attraktiviert werden.  laub/ps

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf für mehr Ladestationen in Deutschland auf den Weg gebracht. Auf größeren Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngrundstücken soll künftig eine ausreichende Ladeinfrastruktur geschaffen werden, um mehr Menschen zum Kauf eines E-Autos zu bewegen:

Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht
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Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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