Sicher ist sicher – die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Tierhalter
Wenn Lumpi Nachbars Garten umbuddelt
Tasso. Ob ein angenagtes Tischbein im Hotelzimmer, eine heruntergestoßene Vase oder gar Verletzungen durch einen Biss: Verursacht ein Haustier einen Schaden, haftet sein Halter dafür. Und das sogar, wenn er nicht Schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Deswegen rät die Tierschutzorganisation TASSO, die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, Tierhaltern zu einer Haftpflichtversicherung.
Wer keine hat, ist selber schuld
„Die Haftung des Tierhalters regelt Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, erläutert die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Sie erklärt, warum die Versicherung so bedeutend ist: Die Kosten eines Schadens können ganz schnell immens werden. Zum Beispiel bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können schnell enorme Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche – darunter auch Ansprüche des Arbeitgebers oder der Krankenversicherung des Geschädigten – entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin„ treiben können. Denn ein Tierhalter haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen. Es sei denn eine Versicherung springt ein.
„Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist“, sagt Fries und ergänzt: „Je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht.“ Das liege zum einen wahrscheinlich darin begründet, dass es in der Regel nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann.
Das muss nicht sein:
Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21. März 2012 entschiedene Fall, bei dem ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadenersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).
Katze oder Kleintier schon mitversichert?
Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Wichtig ist, dass hier eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbart wird, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben.
Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mit umfasst sein. Es lohnt sich daher, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen, rät TASSO. ps
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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