Coronavirus: Höheres Kurzarbeitergeld und Mehrwertsteuersenkung für Gaststättenbranche
Bundesregierung beschließt in der Nacht neue Regelungen
Coronakrise. Nach zähen Verhandlungen vermelden CDU und SPD erst spät in der Nacht Einigkeit in einigen wichtigen Punkten, insgesamt soll das weitere Corona-Hilfspaket zehn Milliarden Euro schwer sein:
Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebranche
Das von den Corona-Maßnahmen besonders hart getroffene Gastgewerbe soll vorübergehend nur noch 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer bei Speisen zahlen. Der Zeitraum ist vom 1. Juli bis zum 30. Juni 2021 definiert. Führende Politiker der großen Koalition einigten sich mit Kanzlerin Angela Merkel bei einem Treffen, das den ganzen Abend andauerte.
Höheres Kurzarbeitergeld beschlossen
Das Kurzarbeitergeld soll während der Coronakrise angehoben werden. Allerdings erst ab dem vierten Monat des Bezugs und auch nur gestaffelt. Dieser Punkt war besonders strittig und stellt nun in der ausgehandelten Version ein Kompromiss zwischen CDU und SPD dar.
Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitgeldbezuges würden 70 oder bei Eltern von Kindern 77 Prozent,
ab dem siebten Monat 80 oder bei Eltern von Kindern 87 Prozent des Lohnausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber zur Weitergabe an den Arbeitnehmer gezahlt. Derzeit beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls in der Coronakrise.
Zudem werde das reguläre Arbeitslosengeld I für Erwerbslose um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 enden würde, da die Arbeitssuche in der Krise besonders schwierig sei.
Nicht nur die verfügten Geschäftsschließungen, sondern auch zahlreiche Lieferunterbrechungen haben bundesweit bereits über 700.000 Betriebe veranlasst, in der Corona-Krise bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anzumelden. Demzufolge können Millionen Beschäftigte schon jetzt und in den nächsten Monaten davon betroffen sein.
Steuerentlastungen für Kleinbetriebe und den Mittelstand
Als weitere Wirtschaftshilfe sollen weitere steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen eingeführt werden - um deren Liquidität zu sichern. Erwartete Verluste dürfen die Unternehmen mit bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen verrechnen.
Zuschuss für bedürftige Schüler
Die Schulen sind geschlossen, nur Schritt für Schritt soll Anfang Mai der Unterricht wieder anlaufen. 500 Millionen Euro will der Bund nun zur besseren technischen Ausstattung des heimischen Computers bedürftigen Schülern für den Unterricht zur Verfügung stellen. Sie sollen einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung von benötigten Geräten erhalten. Zudem solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, welche zur Erstellung professioneller Lehrangebote im Netz benötigt wird.
All diese Hilfspakete lösen eine Neuverschuldung aus, die derzeit mit 156 Milliarden Euro beziffert wird. Addiert man geplante Konjunkturpakete und stark sinkende Steuereinnahmen hinzu, schaut man einem großen Schuldenpaket entgegen. jv
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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