Rheinland-Pfalz: Corona-Verordnung angepasst
Schutz für Altenheime
Rheinland-Pfalz. Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert, die ab Montag, 8. November, gelten wird. Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich, teilt die Staatskanzlei des Landes mit.
Zwar verfüge der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über einen vollständigen Impfschutz. Allerdings drohe angesichts steigender Infektionszahlen eine deutliche Belastung in den Krankenhäusern. Aktuell sehe man eine Pandemie der Ungeimpften. Der Warnstufenmechanismus der Verordnung trage dem Rechnung: Bei weiter ansteigenden Zahlen werden weitere Einschränkungen nur für ungeimpfte Menschen gelten. Im Ministerrat wurde heute zudem beschlossen, Boosterimpfungen massiv auszubauen, mit Unterstützungsangeboten für Altenpflegeeinrichtungen und der schriftlichen Aufforderung für Menschen über 70. In Rheinland-Pfalz könne außerdem jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig unkompliziert an den Impfbussen des Landes eine Boosterimpfung bekommen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Mit Testpflicht und Boosterimpfungen gegen Corona
„Wir haben erneut die Leitplanken angepasst, um gut und sicher durch den Winter zu kommen. Wir brauchen auch weiterhin Schutzmaßnahmen – wie Masken, Abstand und 2Gplus-Regeln – auch dann noch, wenn der Deutsche Bundestag sich entscheiden wird, die ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ zum 25. November 2021 auslaufen zu lassen. Das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite heißt nicht: Ende der Pandemie. Dort, wo Menschen weiterhin besonders geschützt werden müssen, erhöhen wir die Testpflicht für Ungeimpfte und forcieren die Boosterimpfungen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher regele die Verordnung, dass zum Schutz der besonders vulnerablen Personen eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern vorgesehen ist. Dies gelte auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.
„Wir sehen zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. In Rheinland-Pfalz laufen die Boosterimpfungen insbesondere über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie mobile Impfteams. Bis Ende Oktober wurden bereits 107.768 Menschen drittgeimpft. Auch an das Fachpersonal in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen wird appelliert, den eigenen Impfstatus zu überprüfen. „Auch, wenn es keine allgemeine Impfpflicht gibt, so stehen wir alle in der Pflicht, Verantwortung für unsere Nächsten zu übernehmen. Meine klare Bitte: Lassen Sie sich bitte impfen“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Mit einer täglichen Testpflicht für ungeimpfte Personen in diesen Einrichtungen werden wir für zusätzliche Sicherheit sorgen.“
Gesundheitsminister Clemens Hoch kündigte in einem 5-Punkte-Papier an, die Drittimpfungen generell beschleunigen zu wollen: (1) Jede Alten- und Pflegereinrichtung wird erneut sensibilisiert, (2) es werden verstärkt weitere mobile Teams eingesetzt, (3) alle Menschen in Rheinland-Pfalz über 70 Jahren werden gemeinsam mit der Ärzteschaft angeschrieben und zur Impfung eingeladen, (4) es wird zehn Krankenhausstandorte geben, an denen wir gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft dezentrale Impfzentren an speziellen Impftagen öffnen. Diese sollen Mitte November an den Start gehen. (5) Es werden 500 weitere Impfbustermine bis zum Jahresende angeboten. Das entspricht einer Verdopplung der ursprünglichen Planung.
„Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind diese insbesondere für Menschen über 70 Jahre unter anderem nach sechs Monaten möglich. Dies kann und wird in Rheinland-Pfalz hauptsächlich durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Schauen wir allein auf die Impfzahlen im Mai 2021, so sollten theoretisch im November mehr als 282.241 Drittimpfungen durchgeführt werden können. Wir arbeiten hier Hand in Hand mit der verfassten Ärzteschaft und vertrauen auf die Zusage, dass dieser Bedarf gedeckt werden kann und unterstützen mit zusätzlichen Angeboten des Landes“, so die beiden Politiker.
Erleichterungen soll es im Freien geben. So können Weihnachtsmärkte und Martinsumzüge ohne Maske, Abstand und Kontakterfassung stattfinden können.
Die Änderungen in der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung:
Allgemeines
Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter, die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.
Weniger Beschränkungen im Freien
Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen, das heißt ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln.
Klare Regeln für den Innenbereich
In den übrigen Bereichen wie Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung in Innenräumen relativ wenig Anpassungen vor. Hier bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der 2Gplus Regelung.
Hotellerie
Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt. rk/ps
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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