Handel mit Betäubungsmitteln - Untersuchungshaft für 25-jährigen
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Mannheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim ein Haftbefehl gegen einen 25-jährigen guineischen Staatsangehörigen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, unerlaubt mit Betäubungsmitteln gewerbsmäßig Handel betrieben zu haben.
Der Tatverdächtige soll vermutlich bereits unmittelbar nach seiner Haftentlassung am 4. April 2022 trotz einschlägiger Vorverurteilungen unerlaubt mit Betäubungsmittel, insbesondere mit Marihuana, in der Mannheimer Innenstadt Handel betrieben haben. Das Marihuana soll er an eine Vielzahl von Abnehmern verkauft haben. Dadurch soll er seinen Lebensunterhalt und seinen Eigenkonsum finanziert haben.
Der Beschuldigte hielt sich am Donnerstag, 7. Juli 2022, gegen 20.05 Uhr in Mannheim-Innenstadt in einer Bar auf. Im Rahmen einer Personenkontrolle wurde in seiner Kleidung eine Tüte mit 35 verkaufsfertigen vorportionierten Ziptütchen mit insgesamt 23,3 Gramm Marihuana durch die Polizei aufgefunden.
Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde beim Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr erwirkt.
Er wurde am Freitag, 8. Juli 2022, dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift des Polizeipräsidiums Mannheim dauern an. POL-MA/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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