Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Polizei gibt Tipps für einen unbeschwerten Weihnachtsmarktbesuch

Taschendiebstahl Symbolbild | Foto: hui_u/stock.adobe.com
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Mannheim. In der Vorweihnachtszeit gehört der Besuch und die einhergehende festliche Atmosphäre eines Weihnachtsmarkts für viele dazu. Von Stand zu Stand bummeln, gemeinsam eine heiße Tasse Glühwein oder Punsch genießen oder sich die liebste Nascherei gönnen. So locken die Menschenmengen und das unübersichtliche Gedränge zwischen den Weihnachtsständen nicht nur (vor-)freudige Besucher/-innen, sondern leider auch dreiste Taschendiebe an. Die engen Wege zwischen den Buden bieten den Dieben eine gute Gelegenheit schnell und unbemerkt an die Wertsachen der Besucher/-innen zu gelangen.

Die Täter gehen hierbei ziemlich geschickt vor.

Oftmals arbeiten die Diebe in Gruppen zusammen und gehen zumeist nach dem gleichen Schema vor: Eine Person lenkt das Opfer im dichten Gedränge gekonnt ab, während der Zweite die Beute stiehlt. Ein Dritter wiederum nimmt das Diebesgut schließlich entgegen und verschwindet unbemerkt im Getümmel. Das geschieht meistens blitzschnell, so dass die Tätergruppen nur selten ertappt werden und schwer ausfindig zu machen sind. Daher warnt die Polizei eindringlich vor Taschendiebstählen auf Weihnachtsmärkten und gibt unten angeschlossen hilfreiche Tipps gegen die Tricks der Taschendiebe.

Auch die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim sind auf die Weihnachtsmärkte vorbereitet und werden verstärkt, sowohl sichtbare als auch verdeckte Präsenz -und Überwachungsmaßnahmen durchführen.

Und nach einem geselligen Beisammensein in gemütlicher Atmosphäre, der festlichen Stimmung und ein paar leckeren Tassen Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken heißt es schließlich: Heimweg antreten!

Daher ist uns eines noch wichtig:

Nach Glühwein und Punsch, denk mit Verstand, den Pkw stehenlassen, das ist vernünftig und bekannt.

Es ist daher ratsam, sich nach dem Genuss von alkoholischen Getränken nicht selbst hinters Steuer zu setzen, sondern auf anderweitige Transportmöglichkeiten zurückzugreifen. Auch der Griff zum Fahrrad oder dem E-Scooter können bußgeldrechtliche Sanktionierungen oder strafrechtliche Folgen mit sich führen, sollte im betrunkenen Zustand die Fahrt angetreten werden. Denn: laut der StVO sind E-Scooter als Kraftfahrzeug anzusehen, weshalb hier die gleichen Promillegrenzen wie beim Führen eines Kraftfahrzeugs gelten.

Der Genuss von alkoholischen Getränken auf dem Weihnachtsmarkt sollte daher stets mit Bedacht und Verantwortungsbewusstsein erfolgen. Nur so kann die Vorweihnachtszeit sicher und unbeschwert genossen werden.

Tipps gegen die Tricks der Taschendiebe:

- Seien Sie aufmerksam, wenn Sie von Fremden angesprochen werden.

- Tragen sie Ihre Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper
und verschließen Sie alle Innentaschen.
- Verteilen Sie Zahlungskarten und Bargeld in verschiedene,
verschließbare Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst dicht am
Körper.
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich
benötigen.
- Bewahren sie Ihre PIN niemals in Ihrer Geldbörse auf.
- Achten Sie gerade im Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen.
Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder "in
die Zange" genommen werden.
- Taschendiebe lassen sich manchmal schon am typisch suchenden
Blick erkennen. Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer
und schauen eher nach der Beute (z. B. Hand- oder
Umhängetasche)
. -Eine weitere Masche: Taschendiebe beschmutzen
die Kleidung des potenziellen Opfers angeblich versehentlich mit
Ketchup, Senf oder einer Flüssigkeit. Beim anschließenden
Reinigungsversuch lenken sie das Opfer wortreich vom
zeitgleichen Diebstahl der Wertsachen ab - Bleiben Sie wachsam!

Weitere nützliche Informationen:

- Die Klappkarte "Schlauer gegen Klauer" enthält neben den Tipps

auch einen Notfallpass zum Heraustrennen mit allen wichtigen
Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten sowie eine
Checkliste mit Sofortmaßnahmen für Opfer und Zeugen, damit diese
nach einem Diebstahl richtig reagieren können.
Die Klappkarte ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/23.html heruntergeladen werden.

Was tun, wenn sie bestohlen wurden?

- Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese
umgehend über den Sperr-Notruf 116 116 oder wenn möglich direkt
bei Ihrer Bank sperren.
- Erstatten Sie umgehend Anzeige und lassen Sie von der Polizei
eine freiwillige KUNO-Sperrung der Karte durchführen. Nur so ist
eine missbräuchliche Nutzung der Karte nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum Schutz vor Diebstahl und anderen Straftaten erhalten auf der Interseite www.polizei-beratung.de oder bei Ihrem Polizeirevier.
Polizeipräsidium Mannheim

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Autor:

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