Mannheimer BUGA-Gesellschaft verzichtet
Keine Verlegung der Kleingärten in die Au
Mannheim. Es war eine Frage des Ermessens: Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Höhere Naturschutzbehörde legte nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Ermessensregelung der Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) anders aus als die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Mannheim. Nach intensivem Austausch mit der Stadtverwaltung zog nun die Bundesgartenschaugesellschaft ihren Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung der 26 Kleingartenparzellen zurück und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) erließ am 29. April einen Aufhebungsbescheid und zog damit ihre am 17. September 2019 erteilte naturschutzrechtliche Erlaubnis zurück.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe teilte im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens mit, dass es eine andere Auffassung vertrete als die Untere Naturschutzbehörde. Die Anlage der Kleingärten verändere den Charakter des Landschaftsschutzgebiets Feudenheimer Au und würde damit dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
„Dass die Höhere Naturschutzbehörde die Landschaftsschutzgebietsverordnung Feudenheimer Au in anderer Weise auslegt als es die Untere Naturschutzbehörde getan hat, bedauern wir sehr. Es war uns ein großes Anliegen, mit dem Kleingarten-Verein einen zufriedenstellenden Kompromiss zu finden“, sagt Michael Schnellbach, Geschäftsführer der BUGAG23. „Es tut uns leid für die Kleingärtner, dass wir hier keine bessere Lösung finden konnten. Da wir damit die Verlagerung der Kleingärten rechtlich nicht umsetzen können, nehmen wir den entsprechenden Antrag schweren Herzens zurück.“
Die Erwägungen des Regierungspräsidiums verweisen darauf, dass es für die geplante Radwegschnellwegverbindung nicht notwendigerweise einen Ausgleich für die Kleingärtner geben muss. Der mit dem Kleingartenverein geschlossene privatrechtliche Vertrag zum Ersatzneubau von 26 Parzellen, der als Kompromiss und bestmögliche Einbindung der Kleingärtner in ein gesamtstädtisches Projekt gedacht war, ist mit dem Aufhebungsbescheid hinfällig.
Die veränderte Situation will die Bundesgartenschaugesellschaft jedoch für eine positive Veränderung nutzen: Für die betroffene Fläche wird kurzfristig eine Planung erarbeitet, die nicht nur den Vorgaben der LSG-VO entspricht, sondern diese über die bisherige Nutzungsart als Ackerfläche naturschutzfachlich aufwertet und Tieren, wie unter anderem Insekten und Wildbienen, sowie vielen verschiedenen Pflanzenarten Lebensraum bieten. „Weil die Fläche bereits von Kampfmittel geräumt und frei gemessen ist, können wir nach Vorliegen der Planung umgehend mit den Arbeiten zur Aufwertung der Ausgleichsfläche beginnen“, erläutert Michael Schnellbach. Im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde wird eine Fläche der Vielfalt entstehen – sowohl mit einer größeren Artenvielfalt in Bezug auf die sich dort ansiedelnden Tiere und Pflanzen, als auch bezogen auf die Kulturlandschaft der Au, bestehend aus Ackerflächen, Hecken und Streuobstwiesen.
Für die Aufwertung der Fläche werden 80.000 Euro veranschlagt. Die Vorbereitung der Fläche mit Räumung der Kampfmittel und Freimessung hat circa 200.000 Euro gekostet. Für Gutachten zu und Umsetzung von Natur- und Artenschutz wurden rund 80.000 aufgewendet.
Vom Aufhebungsbescheid nicht betroffen ist das Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der Radschnellverbindung entlang der Feudenheimer Au. Die Grundlage hierfür bildet der Gemeinderatsbeschluss vom 5. Februar 2019, mit dem die Trassenführung beschlossen wurde. Die präferierte Trasse ist gegenüber neun Alternativen umfassend abgewogen worden. Eingeleitet wurde das Verfahren Ende 2019 mit dem Einreichen aller Pläne und Gutachten beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Mit dem Beschluss des Regierungspräsidiums wird Ende 2020 gerechnet. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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