Coronavirus - Mannheim erlässt Allgemeinverfügung
Maskenpflicht auf Planken und Paradeplatz
Mannheim. Da Mannheim am Donnerstag, 15. Oktober, die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 überschritten hat, hat die Stadt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die darin enthaltenen Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelten ab Samstag, 17. Oktober. Am 15. Oktober, 16 Uhr, waren dem Gesundheitsamt 42 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet worden. Damit erhöhte sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 1430. 243 akute Fälle gibt es derzeit in Mannheim.
"Die steigenden Fallzahlen sind besorgniserregend, weil nicht gesichert werden kann, dass vulnerable Gruppen auf Dauer zu schützen sind. Auch derzeit werden Patientinnen und Patienten wegen schwerer Verläufe einer Corona-Infektion auf Intensivstationen behandelt – auch in Mannheim. Anzunehmen, dass das Virus inzwischen harmloser ist als im Frühjahr, könnte ein fataler Fehler sein. Dabei ist festzustellen, dass ganz überwiegend Infektionen mit dem Corona-Virus durch direkte, nahe Kontakte, insbesondere im Privatbereich stattfinden", kommentierte Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz die Fallzahlen.
"Wenn wir die Zahlen wieder nach unten bringen und sichern wollen, dass Einschränkungen wieder aufgehoben und nicht noch verstärkt werden müssen, muss gleiches gelingen wie im März/April. Damals haben wir gemeinsam reagiert und unsere Sozialkontakte reduziert. Wenn auch jetzt möglichst viele ihre Begegnungen deutlich reduzieren und ebenso das Risiko bei Begegnungen, kann der R-Wert (Zahl der durchschnittlich von einem positiv Getesteten Infizierten) wieder deutlich unter 1 gebracht werden. Nur wenn dies in den nächsten Tagen gelingt und möglichst alle einen Beitrag leisten, können wir Weihnachten und Silvester zumindest einigermaßen so verbringen, wie wir es gewohnt sind", so der Oberbürgermeister in einer Pressemitteilung der Stadt.
Laut der neuen Allgemeinverfügung gilt ab Samstag bei Privatveranstaltungen sowohl in öffentlichen oder angemieteten Räumen als auch in privatenRäumen eine Teilnehmerbegrenzung von insgesamt maximal 10 Personen, wobei
die Teilnehmenden bei Veranstaltungen in privaten Räumen aus höchstens zwei
unterschiedlichen Haushalten stammen dürfen.
Im Stadtgebiet gilt in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße sowie im Bereich des Bahnhofsvorplatzes (Willy-Brand-Platz) die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.
Für alle Gaststättenbetriebe und öffentliche Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros gilt eine Sperrzeit der Sperrzeit ab 23 Uhr.
Jeweils am Freitag und am Samstag jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages ist der so genannte Straßenverkauf von Alkohol verboten.
Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind maximal 100 Teilnehmende erlaubt. Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um eine Einrichtung mit festem Veranstaltungsprogramm und einem bestehenden und abgenommenen Hygienekonzept handelt.
Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zehn Personen sind verboten.
In Schulen gilt ab der 5. Klasse auch in den Unterrichtsräumen die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie unter diesem Link gai
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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